Herr Martin Gahn nimmt als ältestes Mitglied des Gemeinderates dem 1. Bürgermeister Andreas Carl den nach Art. 27 Abs. 1 KWBG vorgeschriebenen Diensteid ab. Die Eidesformel lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“