Der Vorsitzende nimmt 2. Bürgermeister Kupfer und 3. Bürgermeister Juck den nach Art. 27 Abs. 1 KWBG vorgeschriebenen Diensteid ab. Die Eidesformel lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“