Dazu wird ausgeführt, dass in § 3 die Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder für die Sitzungen und ein möglicher Verdienstausfall für Selbstständige festzusetzen ist. Bisher gibt es ein Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 EUR für die Sitzungsteilnahme an den Gemeinderats- und Ausschusssitzungen sowie für die Fraktionsvorbesprechung vor einer Gemeinderatssitzung, außerdem für Selbstständige einen Verdienstausfall bzw. ein nachteilsausgleich von 11,00 EUR pro Stunde bis 18.00 Uhr. Diese Entschädigungen gelten bereits seit 18 Jahren.

 

Vorgeschlagen wird, das Sitzungsgeld auf 25,00 EUR pro Sitzung und die Pauschalentschädigung für nachgewiesenen Verdienstausfall bzw. Nachteilsausgleich auf 20,00 EUR pro Stunde zu erhöhen.

 

Der Satzungsentwurf war mit der Einladung zur Sitzung versandt worden. Ergänzt wurde in § 1 beim Bürgermeister „berufsmäßig“, in § 2 Abs. 2 Satz 1 wurde berichtigt „Buchst. a und b“ statt „Buchst. a bis c“.

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Weitramsdorf erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.

 

Die Satzung wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

  0

Persönlich beteiligt:

 

Anmerkung: