Sitzung: 11.05.2020 GR/293/2020
Vorgeschlagen wird, das Sitzungsgeld auf 25,00 EUR pro Sitzung und die Pauschalentschädigung für nachgewiesenen Verdienstausfall bzw. Nachteilsausgleich auf 20,00 EUR pro Stunde zu erhöhen.
Der Satzungsentwurf war mit der Einladung zur Sitzung versandt worden. Ergänzt wurde in § 1 beim Bürgermeister „berufsmäßig“, in § 2 Abs. 2 Satz 1 wurde berichtigt „Buchst. a und b“ statt „Buchst. a bis c“.
Beschluss:
Die Gemeinde Weitramsdorf erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.
Die Satzung wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Persönlich beteiligt: |
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Anmerkung: