Der Entwurf der Geschäftsordnung war mit den Fraktionsführern vorbesprochen und mit der Einladung zur Sitzung ausgeteilt worden. Er entspricht im Wesentlichen der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, die Beträge wurden an die örtlichen Verhältnisse angepasst. Eingearbeitet werden müssen noch die im Vorfeld beschlossenen Änderungen, z.B. die weitere Stellvertretung des Bürgermeisters.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass er beabsichtigt, ein Ratsinformationssystem einzuführen. Dieses soll dazu beitragen, dass der Gemeinderat effektiver arbeiten kann. Die Einladungen müssten dann auch nicht mehr vom Klärwärter ausgefahren werden. Vorsorglich wurde aus diesem Grund § 26 a eingefügt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Weitramsdorf gibt sich aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wird unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

  0

Persönlich beteiligt:

 

Anmerkung: