Frau Görbert-Schultheiß erläutert, dass der Bauablauf am Neubau an der Grundschule um vier Tage in Verzug geraten ist. Der Regen am Wochenende war für den Bauablauf ebenfalls nicht gerade förderlich. Es sei jedoch nach wie vor sehr wahrscheinlich, dass die Schulklassen zu Schulbeginn untergebracht werden können. Es könnte jedoch sein, dass das Lehrerzimmer etwas später fertig wird. Es sei zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, wie sich die Pandemie weiterhin auf den Baustellenablauf auswirkt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Materialknappheit kommt und auch hierdurch nochmals Verzögerungen entstehen. Die Baukosten liegen derzeit im Rahmen. Es liegen auch keine Nachträge vor.

 

Aus dem Gremium wird nachgefragt, wie viele Gewerke derzeit auf der Baustelle tätig sind. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Unterricht stattgefunden hat. Man hätte hier schneller und effektiver arbeiten können. Die vier Tage Verzug werden als problematisch gesehen. Frau Görbert-Schultheiß antwortet, dass die Gewerke aufeinander aufbauen. Die Frage ob Schulunterricht stattfindet oder nicht ist daher zweitrangig. Die Gewerke können eben erst dann anfangen, wenn die Vorgewerke ihre Arbeiten abgeschlossen haben. Aus dem Gremium wird gefordert, dass der Architekt in die Pflicht genommen wird. Man müsse ihn unmissverständlich sagen, dass der Bauzeitenplan einzuhalten ist. Frau Görbert-Schultheiß antwortet, dass bereits eine Verzugsanzeige gefertigt und übersendet wurde. Eine entsprechende Mängelanzeige folgt in Kürze. Mehr Möglichkeiten hat die Gemeinde derzeit nicht. Aus dem Gremium wird gefordert, dass alles genau geprüft wird. Insbesondere sollten die Tagesberichte der Unternehmen angeschaut werden. Frau Görbert-Schultheiß versichert, dass dies getan wird.

 

Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass die Baustelle an der Schule nicht ordnungsgemäß abgesichert ist. Der Bauzaun ist nicht verschlossen. Kabel hängen einfach heraus. Die Gerüste sind teilweise für jeden zugänglich. Leitern lehnen an verschiedenen Gebäudeteilen. Auch die vorhandene Schulmauer wurde beschädigt. Frau Görbert-Schultheiß stellt fest, dass dies bekannt ist. Entsprechende Mängelanzeigen wurden wie gesagt gefertigt. Ziel ist nach wie vor ein fristgemäßer Einzug in das Gebäude.

 

Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass an der neuen Fassade der Grundschule verschiedenes Material angelehnt ist. Frau Görbert-Schultheiß stellt fest, dass auch dies bekannt ist. Sollten Schäden daraus hervorgehen, müssen diese von den entsprechenden Firmen wieder beseitigt werden.

 

Brückensanierung im Gemeindegebiet:

 

Frau Görbert-Schultheiß informiert, dass im April 2018 die Vergabe über diverse Brückensanierungsarbeiten im Gemeindegebiet an die Firma Otto Hauch erfolgt ist. Begonnen wurde mit der Sanierung der Brücke in Altenhof. Die Arbeiten wurden aus bekannten Gründen abgebrochen. Die Brücke in Neundorf wurde wie beauftragt geräumt. Auch an der Brücke in Richtung Schlettach wurden Arbeiten ausgeführt (Geländer). Da die Firma sowie das betreuende Ingenieurbüro König + Kühnel die Kappen an der Brücke in Schlettach nicht öffnen wollten um nicht das gleiche Problem wie in Altenhof zu bekommen, wurden die Arbeiten einstellt. Diese werden Schluss gerechnet. Von der Verwaltung wurde festgestellt, dass eine Brückenhauptprüfung überfällig ist. Eine solche wurde bereits beauftragt. Das entsprechende Ingenieurbüro soll auch den Handlungsbedarf an den verschiedenen Brücken feststellen. Wenn das Ergebnis der Brückenhauptprüfung vorliegt, wird es dem Gemeinderat vorgestellt. Danach muss ein neuer Fahrplan bezüglich der Brückensanierungen im Gemeindegebiet auf den Weg gebracht werden.

 

Bezüglich der Brücke Altenhof befindet sich das Ingenieurbüro SRP aus Kronach derzeit in der Entwurfsphase. Der zuständige Konstrukteur zeichnet derzeit bereits die Entwurfsplanung. Ein Baubeginn in 2020 ist nicht vorgesehen und unrealistisch. Die Ausschreibung der Bauarbeiten ist für November 2020 vorgesehen.

 

Frau Görbert-Schultheiß ergänzt, dass zukünftig neben den Brücken auch noch die vorhandenen Stützbauwerke geprüft werden müssen.