Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass sich Tatsachen ergeben haben, die dazu führen, dass dieser Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung nicht öffentlich behandelt werden kann. Aus diesem Grund schlägt er vor, die Behandlung in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben. Es gibt hierzu keinen Widerspruch aus dem Gremium.