Der Vorsitzende informiert, dass sich während der Erarbeitung des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 einige überplanmäßige Ausgaben ergeben haben, die vom Gemeinderat zu genehmigen sind. Es handelt sich dabei um folgende Punkte:

 

  • 0.7000.6550 (Sachverständigenkosten Abwasserbeseitigung): 13.736,57 €

 

Unter dieser Haushaltsstelle werden verschiedene Kosten für Sachverständigenausgaben im Abwasserbereich verbucht. Im Jahr 2019 wurde das Ingenieurbüro Gaul beauftragt, eine Vermögensbewertung für das gesamte, gemeindliche Kanalisationssystem und alle Sonderbauwerke durchzuführen. Hierfür waren keine Mittel vorgesehen. Aus diesem Grund hat sich eine Überschreitung des Haushaltsansatzes ergeben.

 

·         0.7000.6800 (Abschreibungen Abwasserbeseitigung): 21.652,42 €

 

Unter dieser Haushaltstelle werden die Abschreibungen aus dem Abwasserbeseitigungsbereich gebucht. Der gebildete Haushaltsansatz hat nicht ausgereicht. Aus diesem Grund hat sich eine Überschreitung ergeben.

 

 

·        0.7000.6850 (Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals im Bereich Abwasserbeseitigung): 11.928,78 €

 

Wie bei der Abschreibung hat auch der Ansatz für die kalkulatorische Verzinsung nicht ausgereicht. Auch hier hat sich deshalb eine Überschreitung des Haushaltsansatzes ergeben.

 

·         0.9000.8100 (Gewerbesteuerumlage): 14.076,00 €

 

Da sich auch bei den Gewerbesteuereinnahmen eine Überschreitung des Haushaltsansatzes in Höhe von ca. 47.000,00 € ergeben hat, hat sich auch die Gewerbesteuerumlage erhöht. Aus diesem Grund hat es eine Überschreitung des Haushaltsansatzes gegeben.

 

Der Vorsitzende informiert, dass der Haupt- und Finanzausschuss einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst hat. Er empfiehlt dem Gremium, die überplanmäßigen Ausgaben aus dem Jahr 2019 zu genehmigen.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf genehmigt die oben dargestellten überplanmäßigen Ausgaben aus dem Jahr 2019.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

  0

Persönlich beteiligt:

 

Anmerkung: