Sitzung: 21.09.2020 GR/298/2020
Im Rahmen der überörtlichen
Prüfung im Jahr 2019 wurde festgestellt, dass in unserer Ortsrechtssammlung
noch die „Satzung der Gemeinde Weitramsdorf über die Rechtsstellung des ersten
Bürgermeisters“ vom 07.04.1972 existiert. Zur Bereinigung des Ortsrechts ist
diese Satzung förmlich aufzuheben. Die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters
wird mittlerweile in der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ geregelt, die
jeweils zu Beginn einer neuen Wahlperiode beschlossen wird.
Beschluss:
Die „Satzung der Gemeinde Weitramsdorf über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters“ vom 07.04.1972 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
20 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Persönlich beteiligt: |
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Anmerkung: