Im Rahmen der überörtlichen Prüfung im Jahr 2019 wurde festgestellt, dass in unserer Ortsrechtssammlung noch die „Satzung der Gemeinde Weitramsdorf über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters“ vom 07.04.1972 existiert. Zur Bereinigung des Ortsrechts ist diese Satzung förmlich aufzuheben. Die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters wird mittlerweile in der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ geregelt, die jeweils zu Beginn einer neuen Wahlperiode beschlossen wird.


Beschluss:

 

Die „Satzung der Gemeinde Weitramsdorf über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters“ vom 07.04.1972 wird aufgehoben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

  0

Persönlich beteiligt:

 

Anmerkung: