Das Gremiumsmitglied H. Schleifenheimer meldet sich zu Wort und erklärt, dass er einer Genehmigung des Protokolls nicht zustimmen kann und verliest folgendes Schreiben:

 

Ich stelle einen Antrag:

 

Aufgrund der Tatsache, dass bei der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung am 04.08.2020 der durch die Gemeindeordnung vorgeschriebene Grundsatz der Öffentlichkeit im Tagesordnungspunkt 5.2 (ortsübliche Bekanntgabe an Bürgerinnen und Bürger) verletzt wurde und sich daraus Rechtsunsicherheiten (insbesondere für den Erwerber des Grundstücks) ergeben, beantrage ich eine formrichtige Korrektur bzw. die Rücknahme und Neuauflage des Tagesordnungspunktes.

 

Den Ausschussmitgliedern wurde der Tagesordnungspunkt 5.2 vom Vorsitzenden erst in der geöffneten Sitzung am 04.08.2020 bekannt gegeben, somit nicht rechtzeitig. Eine Vorbereitung auf die Verhandlung war nicht möglich. Ein Nachschieben eines Tagesordnungspunktes ist. Lt. Gemeindeordnung auch bei Zustimmung aller Räte unzulässig!

 

Der Vorsitzende möge bitte das bis heute vorenthaltene Schreiben des Nachbarn Prof. Dr. Kalwait vom 14.08.2020 (gerichtet u.a. an den Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf) den Räten zur Kenntnis geben und über den Sachstand informieren, insbesondere über die Notwendigkeit einer Bebauungsplanänderung, Machbarkeit und Kosten der Erschließung sowie Grundsätze der nachbarschaftlichen Gleichbehandlung.

 

Gez.

 

Harri Schleifenheimer

 

Der Vorsitzende schlägt vor zur Klärung des Sachverhaltes den Tagesordnungspunkt zu verschieben.