Der Vorsitzende erklärt, dass der Investor einen neuen 8. Entwurf des Bebauungsplans „Röthenweg“, der viele Bedenken der Anwohner aus dem Weg räumt, eingereicht wurde.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Coburg soll der 8. Entwurf erneut gebilligt werden und eine neue Auslegung erfolgen, bei der die Bürger erneut eine Stellungnahme abgeben können.

 

Deswegen werden die Stellungnahmen der Anwohner nur zusammengefasst gewürdigt.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnung zu ändern und die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorzuziehen.