Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Först und erteilt diesem das Wort. Herr Dr. Först erläutert die derzeitige Situation bezüglich des Breitbandausbaus in der Gemeinde Weitramsdorf anhand der nachfolgend abgedruckten Präsentation:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezüglich des Erschließungsumfangs empfiehlt Herr Dr. Först die Verlegung des Glasfaserkabels bis ins Haus. Diese Praxis macht das gesamte Netz wertvoller für alle Beteiligten. Durch die Verlegung bis ins Haus entstehen für die Grundstückseigentümer keine Kosten und auch keine Anschlusspflicht. Jeder kann selbst entscheiden, ob und wann er anschließen möchte. Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob die Verlegung der Leitungen in den Privatgrundstücken bis ins Haus auch förderfähig ist. Herr Dr. Först antwortet, dass dies der Fall ist.

 

Aus dem Gremium wird nachgefragt, welche Technologien gefördert werden können. Herr Dr. Först stellt fest, dass derzeit nur noch die Glasfasertechnologie gefördert wird.

 

Aus dem Gremium wird festgestellt, dass die teilweise vorhandenen Leerrohre der SÜC gehören. Es wird nachgefragt, ob die SÜC diese Leerrohre auch einem anderen Anbieter zur Verfügung stellen muss, wenn dieser die Ausschreibung gewinnen würde. Herr Dr. Först antwortet, dass die Leerrohre zur Verfügung gestellt werden können, wenn dafür entsprechende Entgelte bezahlt werden.

 

Es wird nachgefragt, ob es bei der Vergabe der Leistungen überhaupt einen wirklichen Wettbewerb gibt und ob die für die Hausanschlüsse anfallenden Kosten in der gezeigten Kalkulation enthalten sind. Herr Dr. Först antwortet, dass es sich bei dem Vergabeverfahren um ein offenes, transparentes Verfahren handelt, bei dem grundsätzlich jeder Bieter die gleichen Chancen hat. Meistens hätten jedoch örtliche Anbieter kleine Vorteile. Die Kosten für die Hausanschlüsse sind bereits in der gezeigten Kalkulation enthalten.

 

Aus dem Gremium wird die Frage gestellt ob die Kosten, die der Kalkulation zu Grunde gelegt wurden, auf den jetzigen Marktpreisen beruhen oder ob bereits Preissteigerungen für die kommenden Jahre mit einberechnet wurden. Herr Dr. Först antwortet, dass die Kosten auf den derzeit geltenden Preisen beruhen. Eine Steigerung für die nächsten Jahre müsse nicht berücksichtigt werden, da eine solche die Deckungslücke nicht erhöhen wird, weil diese Kosten der Netzanbieter tragen muss.

 

Es wird die Frage gestellt, ob das Netz auch für Drittanbieter zugänglich gemacht werden muss. Herr Dr. Först bejaht diese Frage. Er führt aus, dass die Preise für den Netzzugang in dem Fall, in dem die Telekom das Netz baut, reguliert. Sollte das Netz von einem kleinen Anbieter gebaut werden, liegt keine Regulierung vor. In diesem Fall sind die Preise für den Netzzugang frei verhandelbar.

 

Aus dem Gremium wird nachgefragt, wie viele Ausschreibungen insgesamt durchgeführt werden müssen. Herr Dr. Först teilt mit, dass es insgesamt nur eine Ausschreibung und eine sich daraus ergebende Deckungslücke geben wird. Vor der Ausschreibung muss eine Priorisierung vorgegeben werden, sodass klar ist, was zuerst und was zuletzt gebaut wird. Laut Herrn Dr. Först wird sich die Technik in den nächsten Jahrzehnten im Bereich der Datenübertragung nicht ändern, da die Glasfaserkabel keine Begrenzung nach obenhin haben.

 

Es wird nachgefragt, wer das Ausbautempo vorgibt. Herr Dr. Först antwortet, dass das Ausbautempo von der Gemeinde bereits im Rahmen der Ausschreibung vorgegeben werden kann, indem dem Ausführungszeitraum ein besonders hohes Gewicht als Vergabekriterium gegeben wird.

Es wird nachgefragt, ob die Gemeinde auch beispielsweise, um Kosten zu senken, moderne Verlegeverfahren, wie das Micro-Trenching (Einfräsen des Kabels auf eine geringe Tiefe von 30 – 40 cm), anwenden lassen kann. Herr Dr. Först führt aus, dass die Gemeinde auch hierauf einen gewissen Einfluss nehmen kann. Sie kann beispielsweise einzelne Verfahren, die sie nicht möchte, im Rahmen der Ausschreibung ausschließen.

 

Beschluss:

 

a) Die Gemeinde Weitramsdorf nimmt am Förderprogramm zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie) zum weiteren Ausbau der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet teil.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

 

Anmerkung:

 

 

Beschluss:

 

b) Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt, dass das gesamte Gemeindegebiet zum zu erschließenden Projetgebiet erklärt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

 

Anmerkung: