Der Vorsitzende erläutert, dass auf Grund der Anwohnerbeschwerden ein Termin mit dem Investor, dem Planer und dem Landratsamt stattgefunden hat. Das Ergebnis der Besprechung war der abgeänderte 7. Entwurf unter Berücksichtigung folgender Punkte:

 

Nach der Besprechung im Landratsamt fand noch ein Termin mit dem Investor und den Anwohnern statt, hieraus resultiert der 8. Entwurf.

 

 

Der Vorsitzende erläutert, dass der 8. Entwurf eine erhebliche Verbesserung darstellt. Das Vorhaben fügt sich auf Grund der Reduzierung der Gebäude auf max. II Vollgeschosse besser in die Umgebung ein.

 

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Planung des 8. Entwurfs eine deutliche Verbesserung zum 5. Entwurf darstellt, er allerdings dem Vorhaben nicht zustimmen kann, da er befürchtet, dass der Kanal es nicht schafft, das anfallende Schmutz- und Oberflächenwasser abzuführen. Des Weiteren ist er der Meinung, dass die Straße nicht in das Eigentum der Gemeinde übergehen soll.

 

Ein Gremiumsmitglied spricht sich dafür aus, die Zufahrtsstraße als „Verkehrsberuhigten Bereich“ ohne Gehweg auszuweisen.


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Weitramsdorf beschließt den 8. Entwurf des Bebauungsplans „Röthenweg“ mit folgenden Änderungen zu billigen:

 

Die Zufahrtsstraße ist als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ohne Gehweg auszubilden.

 

Mit den Änderungen können die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anmerkung: