Die Bürger wünschen eine Reduzierung der GRZ, Vollgeschosse und der Firsthöhe.

 

Würdigung:

 

-          Anpassung an vorh. Bebauung durch Änderung der Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,4

-          Begrenzung der Zahl der Vollgeschosse auf II

-          Firsthöhe max. 8,50 m

-          max. Wohneinheiten 18

-          Wegfall des Wohnhauses direkt am „Röthenweg“

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Bedenken der Anwohner zur Kenntnis. Die GRZ wird auf 0,4, die Zahl der Vollgeschosse auf max. II, die Firsthöhe auf 8,50 m und die Wohneinheiten auf max. 18 festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anmerkung: