Sitzung: 28.10.2020 BUA/092/2020
Die Bürger wünschen eine Reduzierung der GRZ,
Vollgeschosse und der Firsthöhe.
Würdigung:
-
Anpassung an vorh. Bebauung durch Änderung der
Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,4
-
Begrenzung der Zahl der Vollgeschosse auf II
-
Firsthöhe max. 8,50 m
-
max. Wohneinheiten 18
-
Wegfall des Wohnhauses direkt am „Röthenweg“
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Bedenken der Anwohner zur Kenntnis. Die GRZ wird
auf 0,4, die Zahl der Vollgeschosse auf max. II, die Firsthöhe auf 8,50 m und
die Wohneinheiten auf max. 18 festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Persönlich beteiligt: |
0 |
Anmerkung: