Bürger bemängeln, dass der Kanal durch das anfallende Schmutz- und Oberflächenwasser überlastet wird.

 

Würdigung:

 

Die Niederschlagswässer werden nicht in den „Binzigweg“ sondern in den „Röthenweg“ eingeleitet. Durch Rigolen (V=36m³) und Drosselschacht wird die Abflussmenge auf 7 Liter/s begrenzt.

 

Stellungnahme Fa. Gaul Ingenieure:

 

Ohne hydraulische Berechnung (hydrodynamisch oder Zeitbeiwertverfahren) kann man beispielsweise eine pauschale Drosselabflussspende von q=10 l/s*ha für das betrachtete Grundstück ansetzen. Dieser Ansatz entspricht in etwa einem Grundstück ansetzen. Dieser Ansatz entspricht in etwa einem 5-jährigen Regen auf der natürlichen, unbebauten Fläche. Die Stadt Nürnberg gibt diesen Wert beispielsweise vor.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Bedenken der Anwohner zur Kenntnis. Durch Rigolen und einer Drosselung von 7l/s wird das Oberflächenwasser gedrosselt dem Kanal zugeführt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

2

Persönlich beteiligt:

0

Anmerkung: