Bürger bemängeln, dass der Baugrund nicht für eine Bebauung geeignet ist und auf Grund von Fels werden Schäden an den bestehenden Gebäuden in der Nachbarschaft befürchtet.

 

 

Würdigung:

 

Es liegt ein Baugrundgutachten vor, schwerer Fels wurde nicht angetroffen. Vor dem Baubeginn

wird an den angrenzenden Gebäuden eine Beweissicherung durchgeführt.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Bedenken der Anwohner zur Kenntnis. Schwerer Fels wurde bei einem Gutachten nicht festgestellt. An den angrenzenden Gebäuden wird vor Baubeginn durch den Investor ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anmerkung: