Bürger bemängeln, dass die Festsetzung von Wohneinheiten nicht zulässig ist.

 

Würdigung:

 

Die Begrenzung von max. 4 WE in Gebäuden widerspricht nicht § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Bedenken der Anwohner zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anmerkung: