Sitzung: 28.10.2020 BUA/092/2020
Bürger bemängeln, dass die Festsetzung von Wohneinheiten nicht zulässig ist.
Würdigung:
Die Begrenzung von max. 4 WE in Gebäuden widerspricht nicht
§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Bedenken der Anwohner zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Persönlich beteiligt: |
0 |
Anmerkung: