Sitzung: 28.10.2020 BUA/092/2020
Bürger bemängeln, dass die Zufahrt zu den Garagen eine vierte Straße um ein bestehendes Wohngebäude darstellt.
Würdigung:
Ein Stauraum vor Garagen ist keine Straße, sondern eine Zufahrt.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Bedenken der Anwohner zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Persönlich beteiligt: |
0 |
Anmerkung: