Stellungnahme Landratsamt Coburg Abt. Bauwesen vom 27.12.2020:

 

Unter Ziffer 3.11 sind Hausgruppen und Mehrfamilienhäuser mit maximal 4 Wohneinheiten zugelassen. Im Plan sind jedoch Hausgruppen mit 6 und 8 Wohneinheiten dargestellt.

 

Unter Ziffer 2.2 sind zwei Vollgeschosse: EG und OG festgesetzt. Im Plan bei Schnitt B-B /

Schablonennutzung sind zwei Vollgeschosse: EG und DG beschrieben (dargestellt als EG und OG).

 

Dies spiegelt sich auch in Ziffer 15.0 Dachform, hier sind beide Möglichkeiten offen gelassen.

 

Um Abgleich wird gebeten.


Beschluss:

 

Die widersprüchlichen Aussagen in Ziffer 2.2, 3.11 und 15,0 in der Legende und Nutzungsschablone werden abgeglichen.

 

Die Möglichkeit die ausgewiesenen 2 Vollgeschosse entweder als EG+OG bzw. EG+DG zu

errichten wird erlaubt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anmerkung: