Sitzung: 24.02.2021 BUA/095/2021
Stellungnahme
Landratsamt Coburg Abt. Bauwesen vom 27.12.2020:
Unter Ziffer 3.11
sind Hausgruppen und Mehrfamilienhäuser mit maximal 4 Wohneinheiten zugelassen.
Im Plan sind jedoch Hausgruppen mit 6 und 8 Wohneinheiten dargestellt.
Unter Ziffer 2.2
sind zwei Vollgeschosse: EG und OG festgesetzt. Im Plan bei Schnitt B-B /
Schablonennutzung
sind zwei Vollgeschosse: EG und DG beschrieben (dargestellt als EG und OG).
Dies spiegelt sich
auch in Ziffer 15.0 Dachform, hier sind beide Möglichkeiten offen gelassen.
Um Abgleich wird gebeten.
Beschluss:
Die widersprüchlichen Aussagen in Ziffer
2.2, 3.11 und 15,0 in der Legende und Nutzungsschablone werden abgeglichen.
Die Möglichkeit die ausgewiesenen 2
Vollgeschosse entweder als EG+OG bzw. EG+DG zu
errichten wird erlaubt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Persönlich beteiligt: |
0 |
Anmerkung: