Sitzung: 24.02.2021 BUA/095/2021
Stellungnahme des Fachbereichs Wasserrecht vom 17.12.2020:
Wie der
Würdigung zur Stellungnahme vom 23.06.2020 zu entnehmen ist, wird das
anfallende
Niederschlagswasser
nicht im Trennsystem sondern über Rigolen aufgefangen und gedrosselt dem Kanal
zugeführt.
Wie die
Rücksprache mit Herrn Förster von der Gemeinde Weitramsdorf am 09.12.2020
ergab, wird das Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal im Binzigweg
eingeleitet. Aufgrund der vorherrschenden Bodenbeschaffenheit findet keine
nennenswerte Versickerung über die Rigolen statt.
Dies
widerspricht den Grundsätzen der Abwasserbeseitigung gemäß § 55 Abs. 2 WHG,
wonach
Niederschlagswasser
ortsnah versickert, direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit
Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll.
Dies ist
im weiteren Verfahren bzw. bei der Planung zu berücksichtigen.
Im Übrigen wird auf die Stellungnahme vom 23.06.2020 verwiesen.
Beschluss:
Der
Ausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Der
Ortsteil Weidach der Gemeinde Weitramsdorf hat eine bestehende
Mischwasserkanalisation.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes (rd. 4,5 ha) als Innenbereich entwässert
als Wiesengrundstück in diese Kanalisation.
Die
Baugrunduntersuchung weist als Untergrund sehr bindige Böden aus, die ein
„Versickern“ der Niederschlagswässer ausschließen. Der Bereich des
Bebauungsplanes wird im Trennsystem mit Regenrückhaltemaßnahmen aus Rigolen
(Speichervolumen 36 cbm) errichtet und mit Drosselschacht (Abfluss 7 l/s) an
den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen.
Diese
Maßnahme garantiert, dass der bestehende Mischwasserkanal durch die
Mehrversiegelung der künftigen Bebauung nicht mehr belastet wird als durch das
vorhandene Wiesengelände.
Es
steht kein anderer Vorfluter zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Persönlich beteiligt: |
0 |
Anmerkung: