Stellungnahme des Fachbereichs Wasserrecht vom 17.12.2020:

 

Wie der Würdigung zur Stellungnahme vom 23.06.2020 zu entnehmen ist, wird das anfallende

Niederschlagswasser nicht im Trennsystem sondern über Rigolen aufgefangen und gedrosselt dem Kanal zugeführt.

 

Wie die Rücksprache mit Herrn Förster von der Gemeinde Weitramsdorf am 09.12.2020 ergab, wird das Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal im Binzigweg eingeleitet. Aufgrund der vorherrschenden Bodenbeschaffenheit findet keine nennenswerte Versickerung über die Rigolen statt.

 

Dies widerspricht den Grundsätzen der Abwasserbeseitigung gemäß § 55 Abs. 2 WHG, wonach

Niederschlagswasser ortsnah versickert, direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll.

 

Dies ist im weiteren Verfahren bzw. bei der Planung zu berücksichtigen.

Im Übrigen wird auf die Stellungnahme vom 23.06.2020 verwiesen.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Der Ortsteil Weidach der Gemeinde Weitramsdorf hat eine bestehende Mischwasserkanalisation.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (rd. 4,5 ha) als Innenbereich entwässert als Wiesengrundstück in diese Kanalisation.

 

Die Baugrunduntersuchung weist als Untergrund sehr bindige Böden aus, die ein „Versickern“ der Niederschlagswässer ausschließen. Der Bereich des Bebauungsplanes wird im Trennsystem mit Regenrückhaltemaßnahmen aus Rigolen (Speichervolumen 36 cbm) errichtet und mit Drosselschacht (Abfluss 7 l/s) an den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen.

 

Diese Maßnahme garantiert, dass der bestehende Mischwasserkanal durch die Mehrversiegelung der künftigen Bebauung nicht mehr belastet wird als durch das vorhandene Wiesengelände.

 

Es steht kein anderer Vorfluter zur Verfügung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anmerkung: