Stellungnahme Fachbereich Naturschutz vom 17.12.2020:

 

Grundsätzlich bestehen keine Einwände (siehe Stellungnahme vom 01.07.2020).

 

Der Heckenbestand an der Südostseite ist im Bebauungsplan eindeutig als „zu erhalten“ zu kennzeichnen.

 


Beschluss:

 

Der Heckenbestand an der Südostseite wird als „zu erhalten“ gekennzeichnet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anmerkung: