Sitzung: 24.02.2021 BUA/095/2021
Stellungnahme Fachbereich Naturschutz vom 17.12.2020:
Grundsätzlich
bestehen keine Einwände (siehe Stellungnahme vom 01.07.2020).
Der
Heckenbestand an der Südostseite ist im Bebauungsplan eindeutig als „zu
erhalten“ zu kennzeichnen.
Beschluss:
Der Heckenbestand an der Südostseite
wird als „zu erhalten“ gekennzeichnet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Persönlich beteiligt: |
0 |
Anmerkung: