Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Anfrage zur Errichtung eines Bungalows auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 797 der Gemarkung Weitramsdorf (Nähe Hoher Rain) bei der Verwaltung eingegangen ist. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als „Wegefläche“ und als „Biotop“ ausgewiesen. Erschließungsbeiträge wurden für das Grundstück nicht abgerechnet. Die Erschließung des Grundstücks ist durch die angrenzende Straße und in der Nähe liegenden Versorgungsleitungen gesichert. Im Rahmen der Innenraumverdichtung könnte das Grundstück nach Abklärung mit der Unteren Naturschutzbehörde im östlichen Bereich mit einer Fläche von ca. 360 m² bebaut werden. Als GRZ und GFZ könnte analog der kleinen Grundstücke im Bebauungsplan „Coburger Wegäcker II“ 0,4 und 0,8 festgelegt werden. Da für das Grundstück keine Erschließungsbeiträge geleistet wurden, sind die Kosten für die Erschließung des Grundstücks vom Eigentümer komplett zu tragen.

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Voranfrage zur Errichtung eines Bungalows auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 797 der Gemarkung Weitramsdorf unter folgenden Auflagen zu:

 

-       Zustimmung des Naturschutzes

-       GRZ 0,4

-       GFZ 0,8

-       Baufenster im östlichen Bereich des Grundstücks mit ca. 360 m²

-       Erschließungskosten sind komplett vom Grundstückseigentümer zu leisten


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anmerkung: