Der Vorsitzende trägt vor, dass die Anfrage zur Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 167 der Gemarkung Weidach bereits ein TOP in der Sitzung am 04.08.2021 war. Da der Tagesordnungspunkt kurzfristig aufgenommen und der Beschluss aufgrund Mangel der Ladungsfrist unrechtmäßig gefasst wurde, ist er aufzuheben und neu zu fassen.

 

Der Vorsitzende erklärt weiterhin, dass es in der Zwischenzeit ein persönliches Gespräch mit dem angrenzenden Nachbarn gegeben hat. Der Nachbar erklärte, dass es auf Grund der Kanalführung einen Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Weitramsdorf und dem Vorbesitzer seines Grundstückes gegeben hat. Er wollte seinen Grundstücksanschluss damals in den Breiten Rain anschließen, die Gemeinde hatte sich allerdings geweigert, den Kanal im Breiten Rain zu verlegen. Deshalb musste der Kanalanschluss mit erhöhten Kosten für den Grundstückseigentümer im Tannenweg erfolgen. Deswegen hat sich der Nachbar mit einem Brief an den Gemeinderat gewandt. Der Grundstückseigentümer hat bereits der Teilung des Grundstücks zugestimmt.

 

Der ursprünglich für das Grundstück 167 vorgesehene Kanal wurde über das nördlich angrenzende Grundstück geführt. Allerdings wurde damals von der Gemeinde versäumt, sich die Kanalleitung grundbuchrechtlich zu sichern. Der Vorsitzende erklärt, dass er sich mit dem Grundstückseigentümer wegen der Eintragung einer Grunddienstbarkeit in Verbindung gesetzt hat, dieser hat allerdings das Angebot der Gemeinde abgelehnt.

 

Mittlerweile wurde der Kanal vom Breiten Rain in das Grundstück 167 verlegt.