Der Bebauungsplan „Lärchenhöhe I“ aus dem Jahr 1966 geändert in einem Teilbereich im Jahr 1983 weist teilweise große Grundstücke aus, die im Sinne der „Innenraumverdichtung“ mit weiteren Baurechten versehen werden können.

 

Im östlichen Bereich befindet sich ein einzelnes Grundstück, welches als Mischgebiet im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan ausgewiesen wurde. Da hier allerdings kein Gewerbebetrieb, sondern ein Wohnhaus errichtet werden soll, ist eine Änderung in WA erforderlich.

 

Ein Gremiumsmitglied regt an, nicht nur einen kleinen Teilbereich des Bebauungsplans, sondern den kompletten Bebauungsplan insbesondere der großen freien Grundstücksflächen mit aufzunehmen und der heutigen Zeit anzupassen. Hier sollte sich nach Rücksprache mit dem Landratsamt Coburg das Gremium erneut mit dem Tagesordnungspunkt befassen.