Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 0

Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils wurde die Grundlage für die Reinigungs- und Sicherungsverordnung geändert. Ein Neuerlass ist zwingend notwendig, auch wenn sich inhaltlich nichts an der am 18.12.2017 beschlossenen Verordnung ändert. Nach wie vor liegt unserer Satzung die Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages zu Grunde. Lediglich die Rechtsgrundlage der Verordnung ist anders zu zitieren.

 

Der Verordnungsentwurf wurde mit der Einladung zur Sitzung mitversendet.

 

Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist noch die Bekanntmachung im Amtsblatt für das Inkrafttreten erforderlich.

 


Beschluss:

 

 

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683), erlässt die Gemeinde Weitramsdorf die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Weitramsdorf (Reinigungs- und Sicherungsverordnung). Die Verordnung wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.