Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20, Persönlich beteiligt: 0

Die derzeit noch geltende Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Weitramsdorf entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Gesetzeslage und Rechtsprechung und sollte daher auf Anraten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes neu erlassen werden. Die neue Satzung entspricht der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, Stand März 2021, und berücksichtigt u.a. auch die am 01.03.2021 in Kraft getretene Änderung des Kommunalabgabengesetzes.

 

Mit der Einladung wurde den Mitgliedern des Gemeinderates der entsprechende Satzungsentwurf mitgesandt.


Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und den §§ 132, 133 Abs. 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Gemeinde Weitramsdorf die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Weitramsdorf (Erschließungsbeitragssatzung – EBS). Die Satzung wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.