Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20, Persönlich beteiligt: 0

Der Vorsitzende informiert, dass während der Erarbeitung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 einige überplanmäßige Ausgaben festgestellt wurden, die vom Gemeinderat zu genehmigen sind. Es handelt sich dabei um folgende Punkte:

 

·         0.4642.7008 (Betriebskostenförderung Kindergarten Weidach)

 

Den Kindergärten wird gemäß dem Gesetz über Bildung und Kindererziehung ein Betriebskostenzuschuss gewährt. Dieser wird zum Teil aus Eigenmitteln der Gemeinde und zum Teil aus Staatszuschüssen finanziert. Die Höhe dieser Förderung wird anhand verschiedener, gesetzlich genau vorgegebener Parameter ermittelt. Die Gemeinde kann diese nicht beeinflussen. Der Haushaltsansatz für den Kindergarten in Weidach betrug 570.000,00 €. Er wurde im Rechnungsergebnis um 23.641,12 € überschritten. Diese Überschreitung ist vom Gemeinderat zu genehmigen.

 

·         0.5819.6799 (Innere Verrechnungen Bauhof Grünflächen)

 

Hier werden die Leistungen des Bauhofes, die er für die gesamten Grünflächen im Gemeindegebiet erbringt, intern verbucht. Der Haushaltsansatz in Höhe von 40.000,00 € wurde um 21.350,50 € überschritten. Im Jahr 2020 wurden hier mehr Leistungen erbracht als geschätzt. Weiterhin wurden die Fahrzeugkosten genauer ermittelt als in den Vorjahren, was ebenso zu höheren, zu verbuchenden Kosten geführt hat.

 

·         0.6300.6799 (Innere Verrechnungen Bauhof Gemeindestraßen)

 

Hier werden die Leistungen des Bauhofes, die er für die gesamten Gemeindestraßen erbringt, intern verbucht. Der Haushaltsansatz in Höhe von 140.000,00 € wurde um 15.958,45 € überschritten. Die Gründe hierfür sind die gleichen wie bei HHSt.: 0.5819.6799.

 

·         0.7000.6800 (Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellkosten Abwasserbeseitigung)

 

Hier werden die Abschreibungen für die gesamte Abwasserbeseitigungsanlage (Kanäle, Kläranlage, Pumpwerke, Gebäude …) verbucht. Der Haushaltsansatz in Höhe von 130.000,00 € wurde um 20.756,74 € überschritten. Es handelt sich auch hier um eine innere Verrechnung.

 

·         0.7000.6850 (kalkulatorische Verzinsung Anschaffungs- und Herstellkosten Abwasserbeseitigung)

 

Hier werden die kalkulatorischen Zinsen für das Kapital, welches in der gesamten Abwasserbeseitigungsanlage gebunden ist, verbucht. Der Haushaltsansatz in Höhe von 145.000,00 € wurde um 12.246,79 € überschritten.

 

·         0.7500.6799 (Innere Verrechnungen Bauhof Bestattungswesen)

 

Hier werden die Leistungen verbucht, die der Bauhof für die gemeindliche Bestattungseinrichtung erbringt. Der Haushaltsansatz in Höhe von 12.000,00 € wurde um 21.862,50 € überschritten. Es wurden hier verschiedene Projekte realisiert, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht so vorgesehen waren. Insbesondere hat der Bauhof in Weidach einen neuen Muldenstellplatz für den Friedhof errichtet.

 

 

 

 

·         0.8559.6369 (Sonstige Dienstleistungen durch Dritte Gemeindewald)

 

Hier werden alle Kosten verbucht, die mit Einschlagsmaßnahmen im Gemeindewald zu tun haben. Der Haushaltsansatz betrug hier 12.000,00 €. Er wurde um 82.755,53 € überschritten. Diese vielfache Überschreitung des Haushaltsansatzes hat sich durch die Borkenkäferbelastung der Wälder im Jahr 2020 ergeben. Die Gemeinde war gezwungen, sehr viel Schadholz einzuschlagen. Teilweise musste das Holz auf den Sammelplatz außerhalb des Waldes verbracht werden, um eine weitere Ausbreitung des Käfers zu verhindern. Auch hierfür sind hohe Transportkosten angefallen. Im Gegenzug zu dieser hohen Überschreitung wurden auch die entsprechenden Einnahmehaushaltsstellen überschritten, da das Holz vermarktet werden musste. Die Preise hierfür waren sehr schlecht. Größere Mengen Holz, das aus den betreffenden Hieben stammt, liegt nach wie vor in Neundorf auf dem Sammelplatz und wartet auf Vermarktung und Abfuhr. Hier sind also in 2021 noch weitere Einnahmen zu erwarten.

 

Der Vorsitzende informiert, dass der Haupt- und Finanzausschuss einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst hat. Er empfiehlt dem Gremium, die überplanmäßigen Ausgaben aus dem Jahr 2020 zu genehmigen.

 

Aus dem Gremium wird von mehreren Personen nachgefragt, aus welchem Grund die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung im Abwasserbereich überzogen wurden. Herr Geuß antwortet, dass man die kalkulatorischen Kosten schlecht vorhersehen kann, da die Gemeinde derzeit nicht über ein vollständiges Anlagenverzeichnis verfügt.

 

GR Gunsenheimer wünscht sich, dass in Zukunft Maßnahmen, die der Bauhof durchführt und die nicht vorhergesehen sind, im Gemeinderat behandelt werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf genehmigt die oben dargestellten überplanmäßigen Ausgaben aus dem Jahr 2020.