Beschluss: Zurückgestellt

Die Gemeinde Weitramsdorf hat seit 01.05.2015 ein Förderprogramm für Investitionen im Innenbereich. Die Förderung gewährt zur Sanierung und Modernisierung sowie zum Umbau und Neubau Zuwendungen, um erhaltenswerte leerstehende Gebäude sowie Brachen in allen Gemeindeteilen zu revitalisieren oder typische einzelne Baulücken in bestehenden älteren Wohngebieten oder im Ortskern zu schließen. Zudem wird auch die Sanierung von älteren Bestandsgebäuden gefördert.


Einzelheiten sind im Förderprogramm, welches auf der Internetseite (https://weitramsdorf.de/wirtschaft-verkehr-bauen/foerderprogramme/gemeindliches-foerderprogramm/ ) abgelegt ist, nachzulesen.

 

Das Programm wurde sehr gut angenommen und hat seinen Zweck mehr als erfüllt, was als sehr positiv angesehen werden kann.

 

Da die Gemeinde Weitramsdorf ihre zukünftigen Ausgaben im Blick haben muss, jedoch das erfolgreiche Projekt nicht gänzlich abgeschafft werden sollte, wird empfohlen, die Förderung geringfügig zu reduzieren. Zudem muss festgestellt werden, dass eine Kalkulation der künftigen Ausgaben schwer möglich ist, weil die Anzahl der Anträge nicht vorhersehbar ist.

 

Insgesamt haben wir bisher ca. 50 Anträge bewilligt, die Kosten in Höhe von insgesamt 393.000,00 Euro verursachen.

 

 

Wie dargestellt steigen die Kosten stetig. Der Rückgang ab 2024 ist der Tatsache geschuldet, dass logischerweise die Anträge ab 2021 noch nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Aufgrund der Kostensteigerung sollte das Förderprogramm in § 4 entsprechend angepasst werden.

 

Die Änderungsempfehlung der Verwaltung ist in rot hinterlegt.

 

Auszug aus der gesamten Anlage „Förderprogramm für Investitionen im Innenbereich“:

 

§ 4 Förderfähige Kosten

 

(4) Die förderfähigen Gesamtbaukosten müssen mind. 75.000 € (50.000 €) betragen. Bei

Vorsteuerabzugsberechtigung wird die entsprechende Nettosumme zu Grunde

gelegt.

 

(5) Für jedes Objekt (Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit), das durch Maßnahmen

gemäß § 2 einer Nutzung zugeführt wird, wird ein Sockelbetrag von 5000,-- (7000,-- ) Euro gezahlt:

 

(6) Bei eigen genutzten Wohngebäuden erhöht sich die Förderung um 500 (1000,--) EUR je

Kind (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) auf max. 7.000 EUR. (10.000,--) Die Erhöhung gilt für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung lebend geboren sind oder

innerhalb der ersten zwei (fünf) Jahre nach der Antragstellung geboren werden (Nachweis

Geburtsurkunde), das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der

Grundstückseigentümer (Eltern) wohnen. Entsprechende Nachweise müssen

vorgelegt werden.

 

GR Max Kräußlich meldet sich zu Wort und stellt fest, dass die Fraktionen der Freien Wähler der Meinung sind, dass die Auflage des Förderprogramms im Jahr 2015 absolut richtig gewesen ist. Das Programm wurde sehr gut angenommen und es konnten mit Hilfe der Förderung viele Baulücken geschlossen werden. Die Fraktionen der Freien Wähler sind deshalb geschlossen der Auffassung, dass weiterhin in die Innenentwicklung investiert werden muss. Aus diesem Grund sollte das Förderprogramm unverändert beibehalten werden.

 

GR Treubert stimmt den Aussagen von GR Max Kräußlich im Großen und Ganzen zu. Er ist jedoch der Meinung, dass mit Blick auf die hohen Kosten und die Gemeindefinanzen Kürzungen der Fördergelder angebracht sind. GR Juck hält den Vorschlag der Verwaltung für sehr gut, da die Förderung lediglich gekürzt wird. Die Innenentwicklung wird weiterhin von der Gemeinde gefördert.

 

GR Ulrich Kräußlich stellt fest, dass sowohl die Initiative Rodachtal als auch der Freistaat Bayern für eine starke Innenentwicklung stehen! Man müsse sich von dem Gedanken verabschieden, immer weitere Baugebiete auf der grünen Wiese auszuweisen und die Innenbereiche ausbluten zu lassen.

 

GR Gunsenheimer ist der Auffassung, dass es sich bei dem Vorschlag der Verwaltung nicht um geringe Kürzungen handelt. Der Kinderbonus soll beispielsweise um 50 % reduziert werden. Für den Rest ist eine Kürzung von immerhin 30 % vorgesehen. Er erinnert daran, dass in Zukunft viel Geld in die Ortsmitte fließen muss. Die Privatpersonen müssen animiert werden, weiterhin in der Ortsmitte zu investieren. Aus diesem Grund ist eine Kürzung der Fördergelder das falsche Signal. Er spricht sich für die Beibehaltung des Programms in seiner jetzigen Form aus.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Fördergelder alleine von der Gemeinde Weitramsdorf gezahlt werden. Die wirtschaftliche Lage wird sich in diesem und den kommenden Jahren wohl weiter verschlechtern. Aus diesem Grund sind Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen bereits jetzt angezeigt.

 

GR Dressel weist darauf hin, dass es in vielen anderen Gemeinden überhaupt kein vergleichbares Förderprogramm gibt. Bei einer Mindestinvestition von 75.000,00 € oder mehr ist eine Kürzung der gemeindlichen Förderung von 7.000 € auf 5.000 € kein entscheidender Grund für oder gegen die Durchführung der Maßnahme. Die Kürzungen sollten wie vorgeschlagen beschlossen werden. Die Gemeinde spart dadurch freiwillige Leistungen ein und gibt trotzdem das richtige Signal für Baumaßnahmen im Innenbereich.

 

GR Gunsenheimer fragt nach, ob auch andere Kommunen aus der Initiative ihre Förderungen kürzen. Er plädiert dafür, den anderen Kommunen keine Wettbewerbsvorteile zu gewähren.

 

Im Anschluss gibt es eine weitere, kurze Diskussion zu dem Thema, in der die bereits genannten Argumente nochmals ausgetauscht werden. Weiterhin wird vorgeschlagen, die Leute durch mehr Beratungsleistungen zu unterstützen. Im Anschluss daran stellt der Vorsitzende fest, dass er sich erkundigen wird, wie andere Gemeinden mit dem Thema umgehen. Bis dahin wird die Entscheidung in dieser Sache vertagt. Es wird kein Beschluss gefasst.