Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

H. Schleifenheimer meldet sich zu Wort und verliest ein Schreiben:

 

Die Gemeinde verkaufte erst kürzlich das Grundstück mit der Fl. Nr. 2285/2 der Gem. Weitramsdorf als Ackerland. Durch die Erteilung eines Baurechtes erfährt das Grundstück eine enorme Wertsteigerung. In einer vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde weder die Absicht einer Bebauung noch über ein privilegiertes Vorhaben informiert, was sich auf den damaligen Verkaufspreis mit Sicherheit ausgewirkt hätte.

 

Der Vorsitzende unterbricht H. Schleifenheimer und erklärt, dass dies nichts zur Sache beiträgt, der Bauausschuss berät über Bauangelegenheiten und nicht darüber, wem das Grundstück gehört hatte. Das Grundstück gehört jetzt der Person, die dort bauen möchte.

 

H. Schleifenheimer stellt einen Antrag:

 

„Bei den Preisvorstellungen deutet der zeitliche Ablauf unmissverständlich auf einen Kausalzusammenhang hin ich Bitte um namentliche Abstimmung.

Die Verwaltung der Gemeinde Weitramsdorf wird beauftragt, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten einer Nachverhandlung vor Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen und den Zuständigen Gemeinderäten umgehend mitzuteilen. Die Entscheidung über das Bauvorhaben wird bis zur Klärung zurückgestellt.“

 

Der Vorsitzende erklärt, dass der Bauausschuss ausschließlich über Bauangelegenheiten entscheidet und diesem Antrag nicht stattgegeben wird und trägt den Sachvortrag vor:

 

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 2285/2 der Gemarkung Weitramsdorf (Nähe Gersbacher Höhe) ein Wohnhaus zu errichten.

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB).

 

Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange (Darstellung FNP, Naturschutz, Landschaftsbild, Splittersiedlung) nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient (privilegiertes Vorhaben).

 

Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße an und die Versorgungsleitungen Strom und Wasser befinden sich in der angrenzenden Straße.

 

Die Privilegierung wird durch das Landwirtschaftsamt geprüft.

 

Das Schmutzwasser wird über eine Kleinkläranlage „Klaro SBR Anlage 6 EW“ gereinigt und über eine Versickerungsmulde abgeführt


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltzuschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 2285/2 der Gemarkung Weitramsdorf unter der Voraussetzung, dass das Vorhaben vom Landwirtschaftsamt als privilegiertes Vorhaben eingestuft wird, zu.