Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Ein Gewerbebetrieb möchte mit seinem Stammsitz im Gemeindegebiet bleiben. Für die Ansiedlung des Gewerbebetriebs ist die Fläche im südöstlichen Bereich des Bebauungsplans „Truckenbach“, die im Eigentum der Gemeinde Weitramsdorf ist vorgesehen.

 

Da die Nachfrage nach Bauplätzen im Bereich Weitramsdorf sehr hoch ist, könnte man mit einer Änderung des Bebauungsplans zusätzliche Bauplätze schaffen. Hierzu müsste ein Teil des Mischgebietes in Allgemeines Wohngebiet geändert werden.

 

Zu berücksichtigen ist, dass der bestehende Bebauungsplan „Truckenbach“ nach der neuen Planung der Wohnbebauung als Mischgebiet bestehen bleibt.

 

Bei der heutigen Vorstellung handelt es sich lediglich um einen Vorentwurf der Bebauungsplanung.

 

Mit den Grundstückseigentümern und dem Gewerbetreibenden wurden bereits einige Veränderungen besprochen unter anderem die Kanalführung, Parkflächen vor dem Grundstück, gebogener Straßenverlauf und Schaffung zusätzlicher Ausgleichsflächen.

 

Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses beginnt die vorzeitige Behördenbeteiligung und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit.

 

Nach Eingang der Stellungnahmen aus der Beteiligung wird der Bauausschuss die Änderungen erneut besprechen und gegebenenfalls eigene Änderungswünsche einbringen.


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Truckenbach“ im Ortsteil Weitramsdorf.

 

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans „Truckenbach“ ergibt sich aus dem Planvorentwurf des Planungsbüros HTS-Plan GmbH vom 19.04.2021. Der Planvorentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB kann erfolgen.