Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

Auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 2285/2 der Gemarkung Weitramsdorf wurde bereits eine landwirtschaftliche Zelthalle errichtet. Der Landwirt hat das Grundstück von der Gemeinde Weitramsdorf erworben um das Grundstück für seinen landwirtschaftlichen Betrieb zu nutzen.

 

Die Errichtung von einer landwirtschaftlichen Zelthalle ist bis zu einer maximalen Größe von 100 m² Brutto-Grundfläche und höchstens 140 m² überdachter Fläche und zur Unterbringung von Sachen ist gem. Art. 57 Abs. 1 Buchstabe c verfahrensfrei.

 

Da die errichtete Zelthalle allerdings eine Brutto-Grundfläche von 260 m² aufweist ist ein Baugenehmigungsverfahren vorgeschrieben


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung einer landwirtschaftlichen Zelthalle auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 2285/2 der Gemarkung Weitramsdorf zu.