Der Vorsitzende erklärt, dass das Gremiumsmitglied H. Gunsenheimer in einer vergangenen Sitzung angeregt hat, dass Bauanträge, die nach der Ladungsfrist mit auf die Tagesordnung aufgenommen wurden, vom Gremium behandelt werden sollen.

 

Rechtlich ist es so, dass Anträge vor verstreichen der Ladungsfrist bekannt gegeben werden müssen, damit sich die Gremiumsmitglieder auf den Tagesordnungspunkt entsprechend vorbereiten können.

 

Aufgrund der Bürgerfreundlichkeit werden wir kurzfristig eingereichte Anträge mit auf die Tagesordnung nehmen. Wenn es dann in der Sitzung noch Klärungsbedarf gibt, wird der Tagesordnungspunkt abgesetzt und in der darauffolgenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt.

 

Der Vorsitzende informiert, dass ein Antrag zur Errichtung von zwei Plakatanschlagtafeln auf Grund der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Weitramsdorf abgelehnt wurden.

 

H. Kräußlich erklärt, dass man nach dem Ausbau des „Schenkenwegs“ in einer künftigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses über eine „Tonnagebeschränkung“ für den „Schenkenweg“ entscheiden soll.