Sitzung: 17.05.2021 GR/302/2021
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Persönlich beteiligt: 0
In Art. 102 Abs. 3 heißt es wie folgt:
„Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.“
Da die örtliche Rechnungsprüfung für das HHJ 2019 nun abgeschlossen ist und es keine Beanstandungen gibt, ist die Jahresrechnung 2019 festzustellen.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2019 schließt wie folgt ab:
Einnahmen (bereinigte Solleinnahmen des Verwaltungshaushaltes) 10.011.332,50 EUR
Einnahmen (bereinigte Solleinnahmen des Vermögenshaushaltes) 2.730.036,23 EUR
Ausgaben (bereinigte Sollausgaben des Verwaltungshaushaltes) 10.011.332,50 EUR
Ausgaben (bereinigte Sollausgaben des Vermögenshaushaltes) 2.730.036,23 EUR
Die Prüfungsniederschrift enthält keine Beanstandungen. Die Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 festgestellt.