Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Persönlich beteiligt: 0

Wie bereits unter TOP 7.2 näher ausgeführt, ist im Anschluss an die Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung zu erteilen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Entlastung liegen vor.


Beschluss:

 

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und der Feststellung der Jahresrechnung 2019 durch den Gemeinderat wird für die Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.