Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Kämmerer Herrn Reuß.

 

Herr Reuß bewertet die Haushaltssatzung der Gemeinde als positiv und erläutert diese anhand folgender Präsentation:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Reuß weist auf die hohen Kindergartenkosten hin und ergänzt, dass dies nur die Betriebskosten sind. Er erwähnt auch die zusätzlichen 50.000 €, die im Haushalt für den Hochwasserschutz und die kleinen Verbesserungsarbeiten in der Gemeinde neu eingeplant wurden.

 

Außerdem bedankt sich Herr Reuß beim Gremium für die unkomplizierte Vorberatung des Haushaltes in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. 3. Bürgermeister Juck spricht Herrn Reuß seinen Dank für die solide Vorbereitung des Haushaltes aus. Auch der Vorsitzende bedankt sich beim Kämmerer und stellt fest, dass die Gemeinde finanziell gut aufgestellt ist. Er dankt auch den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses dafür, dass sich diese für die letzte Sitzung Zeit genommen haben, da diese schon um 16:00 Uhr begonnen hat.


Beschlüsse:

 

a)    Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf die im     Folgenden abgedruckte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 samt aller Anlagen      und Bestandteile.

 

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Weitramsdorf (Landkreis Coburg)

für das Haushaltsjahr 2021

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf folgende

Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                10.608.000 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                 2.973.000 €

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 30.11.2015 festgesetzt. Sie werden nur nachrichtlich aufgeführt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.


 

Nachrichtlich:

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachfolgenden Gemeindesteuern betragen laut Hebesatzsatzung:

 

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe)                              330 v.H.

Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)                                                         330 v.H.

Gewerbesteuer                                                                                               380 v.H.

 

 

Weitramsdorf, den 19.07.2021

 

Gemeinde Weitramsdorf

Andreas Carl

 

 

Erster Bürgermeister

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ungeändert beschlossen     Ja 18  Nein 0  Anwesend 18  Pers. beteiligt 0 

 

 

b)    Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2020     bis 2024 zu. Der Finanzplan liegt diesem Protokoll als Anlage bei.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ungeändert beschlossen     Ja 18  Nein 0  Anwesend 18  Pers. beteiligt 0 

 

 

c)    Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf stimmt dem Investitionsprogramm für             die Jahre 2020 bis 2024 zu. Das Investitionsprogramm liegt diesem Protokoll als Anlage bei.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ungeändert beschlossen     Ja 18  Nein 0  Anwesend 18  Pers. beteiligt 0