Sitzung: 19.07.2021 GR/305/2021
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Kämmerer Herrn Reuß.
Herr Reuß bewertet die Haushaltssatzung der Gemeinde als positiv und erläutert diese anhand folgender Präsentation:
Herr
Reuß weist auf die hohen Kindergartenkosten hin und ergänzt, dass dies nur die
Betriebskosten sind. Er erwähnt auch die zusätzlichen 50.000 €, die im Haushalt
für den Hochwasserschutz und die kleinen Verbesserungsarbeiten in der Gemeinde
neu eingeplant wurden.
Außerdem bedankt sich Herr Reuß beim Gremium für die unkomplizierte Vorberatung des Haushaltes in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. 3. Bürgermeister Juck spricht Herrn Reuß seinen Dank für die solide Vorbereitung des Haushaltes aus. Auch der Vorsitzende bedankt sich beim Kämmerer und stellt fest, dass die Gemeinde finanziell gut aufgestellt ist. Er dankt auch den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses dafür, dass sich diese für die letzte Sitzung Zeit genommen haben, da diese schon um 16:00 Uhr begonnen hat.
Beschlüsse:
a) Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf die im Folgenden abgedruckte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 samt aller Anlagen und Bestandteile.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Weitramsdorf (Landkreis
Coburg)
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der Art. 63
ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.608.000
€
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.973.000 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden
nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 30.11.2015
festgesetzt. Sie werden nur nachrichtlich aufgeführt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachfolgenden Gemeindesteuern
betragen laut Hebesatzsatzung:
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe) 330 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 330
v.H.
Gewerbesteuer 380
v.H.
Weitramsdorf, den 19.07.2021
Gemeinde Weitramsdorf
Andreas Carl
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ungeändert beschlossen Ja
18 Nein 0 Anwesend 18
Pers. beteiligt 0
b) Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf
stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2020 bis
2024 zu. Der Finanzplan liegt diesem Protokoll als Anlage bei.
Abstimmungsergebnis:
Ungeändert beschlossen Ja
18 Nein 0 Anwesend 18
Pers. beteiligt 0
c) Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf
stimmt dem Investitionsprogramm für die
Jahre 2020 bis 2024 zu. Das Investitionsprogramm liegt diesem Protokoll als
Anlage bei.
Abstimmungsergebnis:
Ungeändert beschlossen Ja
18 Nein 0 Anwesend 18
Pers. beteiligt 0