Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 880 der Gemarkung Weitramsdorf (Wickenweg 3) ein Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Vollgeschossen zu errichten.

 

 

 

 

 

 

 

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Da in der direkten Umgebung des Vorhabens eingeschossige Wohnhäuser mit ausgebauten Dachgeschossen liegen, fügt sich das Mehrfamilienwohnhaus mit bis zu 3 Vollgeschossen nicht in die nähere Umgebung ein. Des Weiteren werden die Abstandsflächen zum bestehenden Wohnhaus nicht eingehalten.

 

Das Vorhaben ist somit nach § 34 BauGB nicht zulässig.


Beschluss:

 

Da sich das Vorhaben aufgrund der Geschossigkeit nicht in die umgebene Bebauung einfügt lehnt der Bau- Umweltausschuss die Voranfrage ab.