Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 314/10 der Gemarkung Weidach ein Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Vollgeschossen zu errichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Gremium entscheidet sich für die Variante, bei der das Grundstück vom „Ahornweg“ aus erschlossen werden soll.

 

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Höhe im dargestellten Plan falsch angegeben ist.

Es sollen pro Wohneinheit 2 Parkplätze auf dem Grundstück geschaffen werden.

 

Das Landratsamt hat bereits signalisiert, dass aufgrund der Geschossigkeit die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans „Neuseser Wegäcker“ nicht gewahrt werden und ein Bauleitverfahren zur Änderung des Bebauungsplans angestrebt wird. Sollte dies der Fall sein, so hat der Investor die Kosten des Bauleitverfahrens zu tragen.

 

Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück ein Wohnhaus mit einer Geschossigkeit von II + ½ (EG, DG ausgebaut und ½ UG) vor.

 

Bei eine Änderung des Bebauungsplans werden die Öffentlichkeit und die sonstigen Träger öffentlicher Belange angehört.

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt grundsätzlich der Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses unter folgenden Auflagen zu:

 

-       Es sind min. 2 Parkplatze pro Wohneinheit auf dem Grundstück zu schaffen

-       Die Zufahrt hat über den „Ahornweg“ zu erfolgen

-       Abklärung des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans mit dem Landratsamt