Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Goethestraße 6, 96450 Coburg

Schreiben vom 31.05.2021, eingegangen am 31.05.2021 per Mail

 

Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen aus Sicht der Landwirtschaft grund-

sätzlich keine Einwände.

 

Der östlich gelegene landwirtschaftliche Betrieb von Thomas Schelhorn, Schlettacher Str. 5 wird momentan und auch zukünftig viehlos betrieben. Mit Emissionen aus landwirtschaftlicher Tierhaltung ist daher nicht zu rechnen. Es wird begrüßt, dass nachfolgende Einwendungen bereits teilweise in den Hinweisen (D) aufgelistet wurden. Um eine Erweiterung wie folgt wird gebeten:

Immissionen durch benachbarte landwirtschaftliche Bewirtschaftung: Das Planungsgebiet grenzt unmittelbar an landwirtschaftliche Nutzflächen. Auch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung können Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen, auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten, auf das Baugebiet einwirken. Diese sind von den Anwohnern im Rahmen der gesetzlichen Regelungen hinzunehmen.“

 

Arten- und Insektenschutz

Mittlerweile plädiert eine breite Öffentlichkeit gegen Insektensterben und für einen gesicherten Artenschutz. Bei dieser Thematik hat auch die steigende Lichtverschmutzung bzw. der Beleuchtungseinsatz unserer Wohn- bzw. Gewerbegebiete einen immensen Anteil, insbesondere wenn diese Siedlungen an die Feldflur angrenzen. Es wird daher ausdrücklich um den Einsatz von

intelligenten und effizienten Straßenbeleuchtungsanlagen geworben. Lichtmanagementsysteme können hier einen aktiven Beitrag zur Lichtökologie leisten, wenn beispielsweise ab 22:00 Uhr die Lichtintensität halbiert und ab 24.00 Uhr die Beleuchtung auf ein Minimum reduziert wird. Auch eine Farbveränderung (Blautöne) in den Nachtstunden wird von Insekten als unattraktiv wahrgenommen. Ein naturverträglicher Lichteinsatz bringt, nach unserer Einschätzung, auch positive ökonomische und klimapolitische Aspekte.

 

Niederschlagswasser/Grundwasserbildung

Nach Ansicht der Behörde muss das Niederschlagswasser künftig wieder Vor-Ort versickern.

Ein Ansatz über Zisternen (auch gemeinschaftlich genutzt) Regenwasser rückzuhalten, sowie über Sickermulden o.ä. einen Verbleib bzw. eine Grundwasserzuführung zu erreichen wird wie für einen Schritt in die richtige Richtung gehalten.

 

Benachbarte Kulturlandschaft

Gerne wird die benachbarte landwirtschaftliche Kulturlandschaft zur Naherholung angeboten. Es wird jedoch eindringlich darum gebeten, Vorkehrungen zu treffen, landwirtschaftliche Nutzflächen zu respektieren. Gegenseitige Rücksichtnahme und ein tolerantes Miteinander ist notwendig.

 

Stellungnahme:

Die Aussagen zu „Immissionen durch benachbarte landwirtschaftliche Bewirtschaftung“ wird ergänzt.

 

Hinsichtlich Lichtverschmutzung und Insektenschutz wurden bereits Festlegungen unter Punkt D) 3 - Nächtliche Beleuchtung getroffen.

 

Abwägungsbeschluss:

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Coburg wird zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 29.09.2021:

 

  Die Aussagen zu „Immissionen durch benachbarte landwirtschaftliche Bewirtschaftung“ werden in der Bebauungsplanänderung und in der zugehörigen Begründung ergänzt

 


Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Coburg wird zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 29.09.2021:

 

Die Aussagen zu „Immissionen durch benachbarte landwirtschaftliche Bewirtschaftung“   werden in der Bebauungsplanänderung und in der zugehörigen Begründung ergänzt