Sitzung: 29.09.2021 BUA/098/2021
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Goethestraße 6, 96450
Coburg
Schreiben vom 31.05.2021, eingegangen am 31.05.2021 per
Mail
Gegen die
Änderung des Bebauungsplanes bestehen aus Sicht der Landwirtschaft grund-
sätzlich
keine Einwände.
Der östlich gelegene landwirtschaftliche Betrieb von Thomas
Schelhorn, Schlettacher Str. 5 wird momentan und auch zukünftig viehlos
betrieben. Mit Emissionen aus landwirtschaftlicher Tierhaltung ist daher nicht
zu rechnen. Es wird begrüßt, dass nachfolgende Einwendungen bereits teilweise
in den Hinweisen (D) aufgelistet wurden. Um eine Erweiterung wie folgt wird
gebeten:
„Immissionen durch benachbarte landwirtschaftliche
Bewirtschaftung: Das Planungsgebiet grenzt unmittelbar an
landwirtschaftliche Nutzflächen. Auch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung
können Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen, auch außerhalb üblicher
Arbeitszeiten, auf das Baugebiet einwirken. Diese sind von den Anwohnern im
Rahmen der gesetzlichen Regelungen hinzunehmen.“
Arten- und Insektenschutz
Mittlerweile plädiert eine breite Öffentlichkeit
gegen Insektensterben und für einen gesicherten Artenschutz. Bei dieser
Thematik hat auch die steigende Lichtverschmutzung bzw. der Beleuchtungseinsatz
unserer Wohn- bzw. Gewerbegebiete einen immensen Anteil, insbesondere wenn
diese Siedlungen an die Feldflur angrenzen. Es wird daher ausdrücklich um den
Einsatz von
intelligenten und effizienten
Straßenbeleuchtungsanlagen geworben. Lichtmanagementsysteme können hier einen
aktiven Beitrag zur Lichtökologie leisten, wenn beispielsweise ab 22:00 Uhr die
Lichtintensität halbiert und ab 24.00 Uhr die Beleuchtung auf ein Minimum
reduziert wird. Auch eine Farbveränderung (Blautöne) in den Nachtstunden wird
von Insekten als unattraktiv wahrgenommen. Ein naturverträglicher Lichteinsatz
bringt, nach unserer Einschätzung, auch positive ökonomische und
klimapolitische Aspekte.
Niederschlagswasser/Grundwasserbildung
Nach Ansicht der Behörde muss das
Niederschlagswasser künftig wieder Vor-Ort versickern.
Ein Ansatz über Zisternen (auch gemeinschaftlich
genutzt) Regenwasser rückzuhalten, sowie über Sickermulden o.ä. einen Verbleib
bzw. eine Grundwasserzuführung zu erreichen wird wie für einen Schritt in die
richtige Richtung gehalten.
Benachbarte Kulturlandschaft
Gerne wird die benachbarte landwirtschaftliche
Kulturlandschaft zur Naherholung angeboten. Es wird jedoch eindringlich darum
gebeten, Vorkehrungen zu treffen, landwirtschaftliche Nutzflächen zu
respektieren. Gegenseitige Rücksichtnahme und ein tolerantes Miteinander ist
notwendig.
Stellungnahme:
Die Aussagen zu „Immissionen durch benachbarte
landwirtschaftliche Bewirtschaftung“ wird ergänzt.
Hinsichtlich Lichtverschmutzung und Insektenschutz
wurden bereits Festlegungen unter Punkt D) 3 - Nächtliche Beleuchtung getroffen.
Abwägungsbeschluss:
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten,
Coburg wird zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss der
Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 29.09.2021:
Die Aussagen zu „Immissionen durch benachbarte landwirtschaftliche
Bewirtschaftung“ werden in der
Bebauungsplanänderung und in der zugehörigen Begründung ergänzt
Beschluss:
Die Stellungnahme
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Coburg wird zur Kenntnis
genommen.
Der Bauausschuss der
Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 29.09.2021:
Die Aussagen zu
„Immissionen durch benachbarte landwirtschaftliche Bewirtschaftung“ werden in der Bebauungsplanänderung und in der
zugehörigen Begründung ergänzt