Sitzung: 29.09.2021 BUA/098/2021
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0
Deutsche Telekom
Technik GmbH, Schürerstr. 9a, 97080 Würzburg
Schreiben
vom 28.05.2021, eingegangen am 28.05.2021 per Mail
Am Rande des Geltungsbereiches befinden sich teilweise
Telekommunikationslinien der Telekom. Die Aufwendungen der Telekom müssen bei
der Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich gehalten werden.
Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden
Telekommunikationslinien, ist bei der Planung grundsätzlich Rücksicht zu
nehmen. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen Telekommunikationslinien
müssen weiterhin gewährleistet bleiben. In den geplanten Straßenverkehrsflächen
sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone von ca. 0,2 m
bis 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom
vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über
Baumstandorte und
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe
ins-besondere Abschnitt 6, zu beachten.
Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen
der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen
Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den
Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Es ist
erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der
Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen
Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung der
Telekom ist zu beachten.
Bitte
teilen Sie zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten
Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden.
Stellungnahme
Die
vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden
Telekommunikationslinien, werden im Bestand erhalten. Ihr Zugang und
Betrieb wird weiterhin dauerhaft gewährleistet.
Bei der der
Bauleitplanung nachgelagerten Erschließungsplanung werden die einschlägigen
Richtlinien hinsichtlich Trassen, Baumpflanzungen o.ä. berücksichtigt. Spätere
Bauausführende werden sich rechtzeitig über vorhandenen
Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Absprachen zu
Koordinationszwecken erfolgen parallel.
Beschluss:
Die Stellungnahme
der Deutschen Telekom Technik GmbH, Würzburg wird zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss
der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 29.09.2021:
Für den Vorentwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Truckenbach“ inkl. zugehöriger Begründung sind keine
Änderungen bzw. Ergänzungen notwendig.