Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0

Deutsche Telekom Technik GmbH, Schürerstr. 9a, 97080 Würzburg

Schreiben vom 28.05.2021, eingegangen am 28.05.2021 per Mail

 

Am Rande des Geltungsbereiches befinden sich teilweise Telekommunikationslinien der Telekom. Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich gehalten werden. Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien, ist bei der Planung grundsätzlich Rücksicht zu nehmen. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen Telekommunikationslinien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. In den geplanten Straßenverkehrsflächen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone von ca. 0,2 m bis 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und

unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe ins-besondere Abschnitt 6, zu beachten.

 

Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Es ist

erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.

Bitte teilen Sie zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden.

 

Stellungnahme

 

Die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien, werden im Bestand erhalten. Ihr Zugang und Betrieb wird weiterhin dauerhaft gewährleistet.

Bei der der Bauleitplanung nachgelagerten Erschließungsplanung werden die einschlägigen Richtlinien hinsichtlich Trassen, Baumpflanzungen o.ä. berücksichtigt. Spätere Bauausführende werden sich rechtzeitig über vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Absprachen zu Koordinationszwecken erfolgen parallel.

 

 

 


Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Würzburg wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 29.09.2021:

Für den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Truckenbach“ inkl. zugehöriger Begründung sind keine Änderungen bzw. Ergänzungen notwendig.