Regierung Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95420 Bayreuth

Schreiben vom 20.08.2021, eingegangen am 20.08.2021 per Mail

 

Wie im Rahmen der Stellungnahme zu o.g. Änderungsverfahren zu Bebauungsplan "Am Truckenbach" bereits ausführlich dargelegt, wird darum gebeten, die bestehenden Flächenausweisungen des Flächennutzungsplans vor dem Hintergrund der vorhandenen Potentialflächen kritisch zu überprüfen und noch nicht entwickelte Bauflächen zurückzunehmen. Die erforderlichen Bauleitplanverfahren sollten hierfür zu Anlass genommen werden.

 

Im Rahmen des Projektes "Flächenmanagement 3.0" wurden 2019/2020 die Innenentwicklungspotentiale der Gemeinde Weitramsdorf für das gesamte Gemeindegebiet erfasst. Im Ergebnis wurden für Weitramsdorf insgesamt 256 Potentialflächen (Baulücken, geringfügig bebaute

Grundstücke, Gewerbebrachen, Leerstände bzw. Anwesen mit Leerstandsrisiko) mit einem Flächenumfang von 26,7 ha ermittelt. Allein die erfassten 68 klassischen Baulücken im Gemeindegebiet bieten ein Flächenpotential von 7,1 ha. Hierbei ist zu beachten, dass bislang nicht umgesetzte Siedlungsentwicklungen, wie z.B. der hier Bebauungsplan "Am Truckenbach", aber auch die Bebauungspläne "Eigenäcker" und Teilbereiche des Bebauungsplans "Am Weinberg" in die o.g. Erfassung nicht mit einbezogen und zusätzliches Potential erheblichen Umfangs bieten!

Im Rahmen der Untersuchung wurde den erfassten Potentialflächen die voraussichtlichen Flächenbedarfe der Gemeinde Weitramsdorf bis 2031 gegenübergestellt. Für Weitramsdorf wurde hier je nach Variante kein Bedarf bzw. ein Bedarf von bis zu 7,8 ha je nach Bevölkerungsentwicklung und Berechnung ermittelt. Dieser Bedarf könnte allein durch den Bestand an den vorhandenen klassischen Baulücken fast vollständig gedeckt werden. Zieht man weitere innerörtliche Potentialflächen mit ein, wird deutlich, dass Flächenneuausweisungen bzw. die Erschließung bislang nicht erschlossener Bebauungsflächen rechnerisch nicht erforderlich sind. Durch eine Aktivierung der vorhandenen (erschlossenen) Flächenpotentiale kann die Gemeinde ihren Flächenbedarf umfänglich decken – dies sichert landwirtschaftliche Flächen, spart Erschließungskosten und führt zu einer besseren Auslastung vorhandener Erschließungsanlagen.

 

Stellungnahme:

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Truckenbach“ und der gleichzeitig notwendigen Änderung des FNP verfolgt die Gemeinde Weitramsdorf das Ziel neben Ausweisung von Baugrundstücken für Einfamilienhäuser auch die Voraussetzungen zu schaffen, den Fortbestand und die Attraktivität des Gewerbes zu stärken und somit die örtliche Wirtschaft und Finanzkraft zu festigen. Die Gemeinde kann trotz Innenbereichsverdichtung und Schließung von Baulücken innerhalb des Gemeindegebietes, für den derzeitigen Bedarf keine geeigneten Flächen zur Verfügung stellen. Mehrere Projekte der Innenentwicklung, Verdichtung und Lückenschluss (Bsp. ‚Lärchenhöhe‘ Weitramsdorf; ‚Röthenweg‘ OT Weidach u.a.) werden derzeit verfolgt, so dass potentielle Flächen bereits nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Die Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, Bayreuth wird zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 27.09.2021:

 

Die Begründung der 11. FNP-Änderung wird hinsichtlich Aussagen zur Innenraumverdichtung und Flächenpotential überarbeitet.

 

Ja: 19  Nein: 0  Anwesend: 19  Pers. beteiligt: 0