Sitzung: 27.09.2021 GR/306/2021
Regierung Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95420 Bayreuth
Schreiben vom 20.08.2021,
eingegangen am 20.08.2021 per Mail
Wie
im Rahmen der Stellungnahme zu o.g. Änderungsverfahren zu Bebauungsplan
"Am Truckenbach" bereits ausführlich dargelegt, wird darum gebeten,
die bestehenden Flächenausweisungen des Flächennutzungsplans vor dem
Hintergrund der vorhandenen Potentialflächen kritisch zu überprüfen und noch
nicht entwickelte Bauflächen zurückzunehmen. Die erforderlichen
Bauleitplanverfahren sollten hierfür zu Anlass genommen werden.
Im
Rahmen des Projektes "Flächenmanagement 3.0" wurden 2019/2020 die
Innenentwicklungspotentiale der Gemeinde Weitramsdorf für das gesamte
Gemeindegebiet erfasst. Im Ergebnis wurden für Weitramsdorf insgesamt 256
Potentialflächen (Baulücken, geringfügig bebaute
Grundstücke,
Gewerbebrachen, Leerstände bzw. Anwesen mit Leerstandsrisiko) mit einem
Flächenumfang von 26,7 ha ermittelt. Allein die erfassten 68 klassischen
Baulücken im Gemeindegebiet bieten ein Flächenpotential von 7,1 ha. Hierbei ist
zu beachten, dass bislang nicht umgesetzte Siedlungsentwicklungen, wie z.B. der
hier Bebauungsplan "Am Truckenbach", aber auch die Bebauungspläne
"Eigenäcker" und Teilbereiche des Bebauungsplans "Am
Weinberg" in die o.g. Erfassung nicht mit einbezogen und zusätzliches
Potential erheblichen Umfangs bieten!
Im Rahmen der Untersuchung wurde den erfassten
Potentialflächen die voraussichtlichen Flächenbedarfe der Gemeinde Weitramsdorf
bis 2031 gegenübergestellt. Für Weitramsdorf wurde hier je nach Variante kein
Bedarf bzw. ein Bedarf von bis zu 7,8 ha je nach Bevölkerungsentwicklung und
Berechnung ermittelt. Dieser Bedarf könnte allein durch den Bestand an den
vorhandenen klassischen Baulücken fast vollständig gedeckt werden. Zieht man
weitere innerörtliche Potentialflächen mit ein, wird deutlich, dass
Flächenneuausweisungen bzw. die Erschließung bislang nicht erschlossener
Bebauungsflächen rechnerisch nicht erforderlich sind. Durch eine Aktivierung der
vorhandenen (erschlossenen) Flächenpotentiale kann die Gemeinde ihren
Flächenbedarf umfänglich decken – dies sichert landwirtschaftliche Flächen,
spart Erschließungskosten und führt zu einer besseren Auslastung vorhandener
Erschließungsanlagen.
Stellungnahme:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Truckenbach“
und der gleichzeitig notwendigen Änderung des FNP verfolgt die Gemeinde
Weitramsdorf das Ziel neben Ausweisung von Baugrundstücken für
Einfamilienhäuser auch die Voraussetzungen zu schaffen, den Fortbestand und die
Attraktivität des Gewerbes zu stärken und somit die örtliche Wirtschaft und
Finanzkraft zu festigen. Die
Gemeinde kann trotz Innenbereichsverdichtung und Schließung von Baulücken innerhalb des Gemeindegebietes, für den derzeitigen
Bedarf keine geeigneten Flächen zur Verfügung stellen. Mehrere Projekte der
Innenentwicklung, Verdichtung und Lückenschluss (Bsp. ‚Lärchenhöhe‘
Weitramsdorf; ‚Röthenweg‘ OT Weidach u.a.) werden derzeit verfolgt, so dass
potentielle Flächen bereits nicht mehr zur Verfügung stehen.
Abwägungsbeschluss:
Die Stellungnahme
der Regierung von Oberfranken, Bayreuth wird zur
Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde
Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 27.09.2021:
Die Begründung der 11. FNP-Änderung wird
hinsichtlich Aussagen zur Innenraumverdichtung und Flächenpotential
überarbeitet.
Ja:
19 Nein: 0 Anwesend: 19
Pers. beteiligt: 0