Sitzung: 27.09.2021 GR/306/2021
Landratsamt Coburg, Lauterer Str.
60, 96450 Coburg
Schreiben vom 23.08.2021,
eingegangen am 23.08.2021 per Mail
Naturschutz
Die Signatur „T“ in der Grünfläche im Süden des Planungsbereichs
ist falsch.
Gesetzlich geschützte Biotope sind seit einigen Jahren im Art. 23
BayNatschG festgelegt und nicht mehr wie aufgeführt im Art. 13 d BayNatschG.
Außerdem handelt es sich hier nicht um einen Biotoptyp, der unter den Schutz
dieses Artikels fällt. Die Fläche sollte daher einfach nur als Grünfläche
festgeschrieben werden. Lediglich der dichte Gehölzbestand im Bereich der
Kreuzung CO 2 und Wirtschaftsweg fällt unter den Schutz des Art. 16 BayNatSchG.
Stellungnahme:
Naturschutz
Die Darstellung im Planentwurf wird berichtigt.
Auch erfolgt eine Korrektur der benannten Artikel des BayNatSchG sowohl in der
Planänderung als auch in der zugehörigen Begründung.
Abwägungsbeschluss:
Die Stellungnahme
des Landratsamtes Coburg wird zur
Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde
Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 27.09.2021:
Der Planvorentwurf wird dahingehend geändert, dass
die Symbolik zur Biotopausweisung entfällt
und die Artikel des BayNatSchG sowohl in der Planänderung als auch in der zugehörigen
Begründung korrigiert werden.
Ja:
19 Nein: 0 Anwesend: 19
Pers. beteiligt: 0