Landratsamt Coburg, Lauterer Str. 60, 96450 Coburg

Schreiben vom 23.08.2021, eingegangen am 23.08.2021 per Mail

 

Naturschutz

Die Signatur „T“ in der Grünfläche im Süden des Planungsbereichs ist falsch.

Gesetzlich geschützte Biotope sind seit einigen Jahren im Art. 23 BayNatschG festgelegt und nicht mehr wie aufgeführt im Art. 13 d BayNatschG. Außerdem handelt es sich hier nicht um einen Biotoptyp, der unter den Schutz dieses Artikels fällt. Die Fläche sollte daher einfach nur als Grünfläche festgeschrieben werden. Lediglich der dichte Gehölzbestand im Bereich der Kreuzung CO 2 und Wirtschaftsweg fällt unter den Schutz des Art. 16 BayNatSchG.

 

 

 

Stellungnahme:

 

Naturschutz

Die Darstellung im Planentwurf wird berichtigt. Auch erfolgt eine Korrektur der benannten Artikel des BayNatSchG sowohl in der Planänderung als auch in der zugehörigen Begründung.

 

 

 

Abwägungsbeschluss:

 

Die Stellungnahme des Landratsamtes Coburg wird zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 27.09.2021:

 

Der Planvorentwurf wird dahingehend geändert, dass die Symbolik zur Biotopausweisung            entfällt und die Artikel des BayNatSchG sowohl in der Planänderung als auch in der zugehörigen Begründung korrigiert werden.

 

Ja: 19  Nein: 0  Anwesend: 19  Pers. beteiligt: 0