Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 0

Der Vorsitzende der Freiwilligen Feuerwehr Weitramsdorf e.V. stellt den Antrag, dass die Gemeinde der Einrichtung einer Kinderfeuerwehr für Kinder ab 6 Jahren zustimmt.

 

Dazu wird ausgeführt, dass bei den Feuerwehren in Bayern Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr als Anwärter/innen Dienst leisten können. Diese sind den aktiven Feuerwehrdienstleistenden ab dem 18. Lebensjahr gleichgestellt. Seit 2017 können bei den Freiwilligen Feuerwehren für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden. Diese gehören dann aber lediglich dem Feuerwehrverein an. Soll aber die Kindergruppe bzw. Kinderfeuerwehr Teil der gemeindlichen Einrichtung „Feuerwehr“ werden, ist eine entsprechende Zustimmung der Gemeinde notwendig. Mit dieser Zustimmung hätten dann auch die Kinder und Jugendlichen unter 12 Jahren den Status von aktiven Feuerwehrdienstleistenden und damit den entsprechenden Versicherungsschutz durch den Kommunalen Unfallversicherungsverband Bayern (KUVB). Letztlich geht damit auch die Verantwortlichkeit für die Kinder vom Verein auf den Kommandanten über.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf stimmt der Einrichtung einer Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Weitramsdorf zu.