Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 0

2.1.      Regierung Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95420 Bayreuth

            Schreiben vom 05.11.2021, eingegangen am 05.11.2021 per Mail

 

Vor dem Hintergrund des Flächensparens und der Innenentwicklung möchten wir nochmals dringend anregen, die vorliegenden Änderungsverfahren zum Anlass zu nehmen, nicht erforderliche Flächenausweisungen, wie den westlich an den Änderungsbereich anschließenden Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans, zurückzunehmen und die bestehenden Siedlungszusammenhänge sinnvoll abzurunden.

 

Im Rahmen des Projektes "Flächenmanagement 3.0" wurden 2019/2020 die Innenent-wicklungspotentiale der Gemeinde Weitramsdorf für die Gesamtgemeinde erfasst. Im Ergebnis wurden für Weitramsdorf insgesamt 256 Potentialflächen (Baulücken, geringfügig bebaute Grundstücke, Gewerbebrachen, Leerstände bzw. Anwesen mit Leerstandsrisiko) mit einem Flächenumfang von 26,7 ha erfasst. Allein die erfassten 68 klassischen Baulücken im Gemeindegebiet bieten ein Flächenpotential von 7,1 ha. Hierbei ist zu beachten, dass bislang nicht umgesetzte Siedlungsentwicklungen, wie z.B. der hier vorliegende Bebauungsplan "Truckenbach", aber auch die Bebauungspläne "Eigenäcker" und Teilbereiche des Bebauungsplans "Am Weinberg" in die o.g. Erfassung nicht mit einbezogen und zusätzlich Potential erheblichen Umfangs bieten! Im Rahmen der Untersuchung wurde den erfassten Potentialflächen die voraussichtlichen Flächenbedarfe der Gemeinde Weitramsdorf bis 2031 gegenübergestellt. Für Weitramsdorf wurde hier je nach Variante kein Bedarf bzw. ein Bedarf von bis zu 7,8 ha je nach Bevölkerungsentwicklung und Berechnung ermittelt. Dieser Bedarf könnte allein durch den Bestand an den vorhandenen klassischen Baulücken fast vollständig gedeckt werden. Zieht man weitere innerörtliche Potentialflächen mit ein, wird deutlich, dass Flächenneuausweisungen bzw. die Erschließung bislang nicht erschlossener Bebauungsflächen rechnerisch nicht erforderlich sind. Durch eine Aktivierung der vorhandenen (erschlossenen) Flächenpotentiale kann die Gemeinde ihren Flächenbedarf umfänglich decken – dies sichert landwirtschaftliche Flächen, spart Erschließungskosten und führt zu einer besseren Auslastung vorhandener Erschließungsanlagen.

 

Stellungnahme:

 

Erste Überlegungen zur Aufhebung von Bebauungsplänen und somit der Änderung des Flächennutzungsplanes wurden bereits getroffen und dem Gremium zur Überprüfung vorgestellt.

Die Schließung von Baulücken innerhalb der Ortslage hat oberste Priorität und wird derzeit stark vorangetrieben.

 


Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, Bayreuth wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 22.11.2021:

 

Für den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes -Weitramsdorf für das Gebiet am "Truckenbach" inkl. zugehöriger Begründung werden keine Änderungen bzw. Ergänzungen notwendig.