Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0

Regierung Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95420 Bayreuth

Schreiben vom 05.11.2021, eingegangen am 05.11.2021 per Mail

 

· Der Bebauungsplan "Truckenbach" am westlichen Ortsrand von Weitramsdorf wurde 2000 rechtskräftig und umfasst einen Geltungsbereich von rd. 12 ha mit ca. 5,4 ha Mischgebiet und ca. 6 ha Allgemeinen Wohngebiet. Der Geltungsbereich ist bislang nicht bebaut und wird fast vollständig landwirtschaftlich genutzt.

Mit der vorgelegten 1. Änderung beabsichtigt die Gemeinde Weitramsdorf den süd-westlichen Teilbereich mit rd. 2,4 ha, welcher bislang als Mischgebiet festgesetzte Bauflächen umfasst, hinsichtlich seiner städtebaulichen Struktur (Nutzung/Erschließung) anzupassen. Geplant sind rd. 5.000 m² Wohnbauflächen (ca. 8 Bauplätze) und rd. 8.500 m² gemischte Bauflächen.

o        Vor dem Hintergrund des Flächensparens und der Innenentwicklung möchten wir nochmals dringend anregen, die vorliegenden Änderungsverfahren zum Anlass zu nehmen, nicht erforderliche Flächenausweisungen, wie den westlich an den Änderungsbereich anschließenden Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans, zurückzunehmen und die bestehenden Siedlungszusammenhänge sinnvoll abzurunden.

 

Im Rahmen des Projektes "Flächenmanagement 3.0" wurden 2019/2020 die Innenent-wicklungspotentiale der Gemeinde Weitramsdorf für die Gesamtgemeinde erfasst. Im Ergebnis wurden für Weitramsdorf insgesamt 256 Potentialflächen (Baulücken, geringfügig bebaute Grundstücke, Gewerbebrachen, Leerstände bzw. Anwesen mit Leerstandsrisiko) mit einem Flächenumfang von 26,7 ha erfasst. Allein die erfassten 68 klassischen Baulücken im Gemeindegebiet bieten ein Flächenpotential von 7,1 ha. Hierbei ist zu beachten, dass bislang nicht umgesetzte Siedlungsentwicklungen, wie z.B. der hier vorliegende Bebauungsplan "Truckenbach", aber auch die Bebauungspläne "Eigenäcker" und Teilbereiche des Bebauungsplans "Am Weinberg" in die o.g. Erfassung nicht mit einbezogen und zusätzlich Potential erheblichen Umfangs bieten! Im Rahmen der Untersuchung wurde den erfassten Potentialflächen die voraussichtlichen Flächenbedarfe der Gemeinde Weitramsdorf bis 2031 gegenübergestellt. Für Weitramsdorf wurde hier je nach Variante kein Bedarf bzw. ein Bedarf von bis zu 7,8 ha je nach Bevölkerungsentwicklung und Berechnung ermittelt. Dieser Bedarf könnte allein durch den Bestand an den vorhandenen klassischen Baulücken fast vollständig gedeckt werden. Zieht man weitere innerörtliche Potentialflächen mit ein, wird deutlich, dass Flächenneuausweisungen bzw. die Erschließung bislang nicht erschlossener Bebauungsflächen rechnerisch nicht erforderlich sind. Durch eine Aktivierung der vorhandenen (erschlossenen) Flächenpotentiale kann die Gemeinde ihren Flächenbedarf umfänglich decken – dies sichert landwirtschaftliche Flächen, spart Erschließungskosten und führt zu einer besseren Auslastung vorhandener Erschließungsanlagen.

o        Gem. Begründung ist der Geltungsbereich der Änderung teilweise im Eigentum der Gemeinde und teilweise in privater Hand. Um eine zügige Bebauung der Grundstücke zu sichern und die Entstehung weiterer Baulücken zu verhindern, wird dringend empfohlen, Instrumente wie vertragliche Vereinbarungen (Baupflicht, Städtebaulicher Vertrag), ein Baugebot gem. § 176 oder Bauverpflichtungen im Rahmen von Kaufverträgen anzuwenden.

o        Am nördlichen bzw. östlichen Rand der Allgemeinen Wohngebiete bzw. östlichen Rand des Mischgebietes wird ein 3 m breiter Grünstreifen zeichnerisch festgesetzt. Leider ist nicht ersichtlich, ob es sich um eine öffentliche oder private Grünfläche handelt, da sich der Grünton nicht in der Legende wiederfindet. Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass (private) Grünflächen nicht bei der Berechnung des Baugrundstücks als Grundlage der GRZ teilnehmen. Auf die einschlägige Kommentierung wird verwiesen.

 

Stellungnahme:

 

Erste Überlegungen zur Aufhebung von Bebauungsplänen wurden bereits getroffen und dem Gremium alle Bebauungspläne der Gemeinde Weitramsdorf zur Überprüfung vorgestellt.

Die Innenbereichsverdichtung und Schließung von Baulücken werden derzeit stark vorangetrieben.

So wurde Innenbereichsfläche mit 4.355 m² zur Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern mit 18 Wohneinheiten im Ortsteil Weidach erschlossen (Röthenweg). Ein weiteres Bauleitverfahren zur Innenraumverdichtung mit einer Größe von ca. 9.300 m² soll im Frühjahr 2022 erfolgen.

Für ein weiteres Innenraumprojekt (Errichtung von 5 Mehrfamilienwohnhäusern mit 42 Wohneinheiten) mit einer Fläche von ca. 6.200 m², wird derzeit ein Investor gesucht. Des Weiteren läuft derzeit ein Bauleitverfahren zur Verdichtung eines Bebauungsplans im Innenbereich (Lärchenhöhe I).

Die Schließung von Baulücken innerhalb der Ortslage hat oberste Priorität und wird derzeit stark forciert.

 

Die Auferlegung von vertraglichen Vereinbarungen oder ein Baugebot gem. § 176 BauGB zur Bebauung der Grundstücke innerhalb von 4 Jahren wird in Betracht gezogen.

 

Die benannten 3 m breiten Grünstreifen wurde als private Grünfläche zeichnerisch festgesetzt und eindeutig in der Legende unter Pkt. B) 7 farbig gekennzeichnet.

 

 


Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, Bayreuth wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 08.12.2021:

 

Für den Entwurf der der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Truckenbach“ Weitramsdorf inkl. zugehöriger Begründung werden keine Änderungen bzw. Ergänzungen notwendig.