Sitzung: 08.12.2021 BUA/099/2021
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0
Regierung Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95420 Bayreuth
Schreiben vom 05.11.2021, eingegangen am 05.11.2021
per Mail
· Der
Bebauungsplan "Truckenbach" am westlichen Ortsrand von Weitramsdorf
wurde 2000 rechtskräftig und umfasst einen Geltungsbereich von rd. 12 ha mit
ca. 5,4 ha Mischgebiet und ca. 6 ha Allgemeinen Wohngebiet. Der Geltungsbereich
ist bislang nicht bebaut und wird fast vollständig landwirtschaftlich genutzt.
Mit der vorgelegten 1. Änderung
beabsichtigt die Gemeinde Weitramsdorf den süd-westlichen Teilbereich mit rd.
2,4 ha, welcher bislang als Mischgebiet festgesetzte Bauflächen umfasst,
hinsichtlich seiner städtebaulichen Struktur (Nutzung/Erschließung) anzupassen.
Geplant sind rd. 5.000 m² Wohnbauflächen (ca. 8 Bauplätze) und rd. 8.500 m²
gemischte Bauflächen.
o
Vor dem Hintergrund des Flächensparens und der Innenentwicklung
möchten wir nochmals dringend anregen, die vorliegenden Änderungsverfahren zum
Anlass zu nehmen, nicht erforderliche Flächenausweisungen, wie den westlich an
den Änderungsbereich anschließenden Geltungsbereich des vorgenannten
Bebauungsplans, zurückzunehmen und die bestehenden Siedlungszusammenhänge
sinnvoll abzurunden.
Im Rahmen des Projektes
"Flächenmanagement 3.0" wurden 2019/2020 die
Innenent-wicklungspotentiale der Gemeinde Weitramsdorf für die Gesamtgemeinde
erfasst. Im Ergebnis wurden für Weitramsdorf insgesamt 256 Potentialflächen
(Baulücken, geringfügig bebaute Grundstücke, Gewerbebrachen, Leerstände bzw.
Anwesen mit Leerstandsrisiko) mit einem Flächenumfang von 26,7 ha erfasst.
Allein die erfassten 68 klassischen Baulücken im Gemeindegebiet bieten ein
Flächenpotential von 7,1 ha. Hierbei ist zu beachten, dass bislang nicht
umgesetzte Siedlungsentwicklungen, wie z.B. der hier vorliegende Bebauungsplan
"Truckenbach", aber auch die Bebauungspläne "Eigenäcker"
und Teilbereiche des Bebauungsplans "Am Weinberg" in die o.g.
Erfassung nicht mit einbezogen und zusätzlich Potential erheblichen Umfangs
bieten! Im Rahmen der Untersuchung wurde den erfassten Potentialflächen die
voraussichtlichen Flächenbedarfe der Gemeinde Weitramsdorf bis 2031
gegenübergestellt. Für Weitramsdorf wurde hier je nach Variante kein Bedarf bzw.
ein Bedarf von bis zu 7,8 ha je nach Bevölkerungsentwicklung und Berechnung
ermittelt. Dieser Bedarf könnte allein durch den Bestand an den vorhandenen
klassischen Baulücken fast vollständig gedeckt werden. Zieht man weitere
innerörtliche Potentialflächen mit ein, wird deutlich, dass
Flächenneuausweisungen bzw. die Erschließung bislang nicht erschlossener
Bebauungsflächen rechnerisch nicht erforderlich sind. Durch eine Aktivierung
der vorhandenen (erschlossenen) Flächenpotentiale kann die Gemeinde ihren Flächenbedarf
umfänglich decken – dies sichert landwirtschaftliche Flächen, spart
Erschließungskosten und führt zu einer besseren Auslastung vorhandener
Erschließungsanlagen.
o
Gem.
Begründung ist der Geltungsbereich der Änderung teilweise im Eigentum der
Gemeinde und teilweise in privater Hand. Um eine zügige Bebauung der
Grundstücke zu sichern und die Entstehung weiterer Baulücken zu verhindern,
wird dringend empfohlen, Instrumente wie vertragliche Vereinbarungen
(Baupflicht, Städtebaulicher Vertrag), ein Baugebot gem. § 176 oder
Bauverpflichtungen im Rahmen von Kaufverträgen anzuwenden.
o
Am
nördlichen bzw. östlichen Rand der Allgemeinen Wohngebiete bzw. östlichen Rand
des Mischgebietes wird ein 3 m breiter Grünstreifen zeichnerisch festgesetzt.
Leider ist nicht ersichtlich, ob es sich um eine öffentliche oder private
Grünfläche handelt, da sich der Grünton nicht in der Legende wiederfindet.
Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass (private) Grünflächen nicht bei der
Berechnung des Baugrundstücks als Grundlage der GRZ teilnehmen. Auf die
einschlägige Kommentierung wird verwiesen.
Stellungnahme:
Die Innenbereichsverdichtung und Schließung
von Baulücken werden derzeit stark vorangetrieben.
So wurde Innenbereichsfläche mit 4.355 m² zur
Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern mit 18 Wohneinheiten im Ortsteil Weidach
erschlossen (Röthenweg). Ein weiteres Bauleitverfahren zur Innenraumverdichtung
mit einer Größe von ca. 9.300 m² soll im Frühjahr 2022 erfolgen.
Für ein weiteres Innenraumprojekt (Errichtung
von 5 Mehrfamilienwohnhäusern mit 42 Wohneinheiten) mit einer Fläche von ca.
6.200 m², wird derzeit ein Investor gesucht. Des Weiteren läuft derzeit ein
Bauleitverfahren zur Verdichtung eines Bebauungsplans im Innenbereich
(Lärchenhöhe I).
Die
Schließung von Baulücken innerhalb der Ortslage hat oberste Priorität und wird
derzeit stark forciert.
Die Auferlegung von vertraglichen Vereinbarungen
oder ein Baugebot gem. § 176 BauGB zur Bebauung der Grundstücke innerhalb von 4
Jahren wird in Betracht gezogen.
Die
benannten 3 m breiten Grünstreifen wurde als private Grünfläche zeichnerisch
festgesetzt und eindeutig in der Legende unter Pkt. B) 7 farbig gekennzeichnet.
Beschluss:
Die
Stellungnahme der Regierung von Oberfranken,
Bayreuth wird zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Weitramsdorf
beschließt in seiner Sitzung am 08.12.2021:
Für den Entwurf der der 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Truckenbach“ Weitramsdorf inkl. zugehöriger
Begründung werden keine Änderungen bzw. Ergänzungen notwendig.