Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0

SÜC Energie und H²O GmbH, Bamberger Str. 2-6, 96450 Coburg          

Schreiben vom 03.11.2021, eingegangen am 03.11.2021 per Mail

 

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen seitens der SÜC keine grundsätzlichen Einwände.

 

Im Bereich der geplanten Maßnahme befinden sich Versorgungsleitungen der SÜC, die zu sichern sind bzw. umgelegt werden müssen.

Die Versorgung des Gebietes mit Strom ist über die Erweiterung aus dem Ortsnetz aus unserer TST Schlettacher Straße oder aus unserer TST Ummerstadter Straße möglich.

Die Errichtung und die Anpassung der Straßenbeleuchtung erfolgt in Absprache mit der Gemeinde.

Im Zuge der Erschließung ist die Mitverlegung von Speedpipes geplant.

Im Flurbereinigungsweg (Flur-Nr. 1242) liegt ein 20kV-Kabel, das im Zuge des Straßenbaues umgelegt werden muss. Das Kabel ist dinglich gesichert.

Die Erschließung mit Trinkwasser ist von der Schillerstraße aus möglich. Es sind nur Unterflurhydranten geplant.

Eine Erschließung mit Erdgas ist aktuell nicht möglich, da keine Erdgasleitungen in Weitramsdorf vorhanden sind (nur Weidach).

In den engen Straßenbereichen (Breite nur 4 m, keine Gehwege), ist eine Trassenkoordination erforderlich.

 

Empfehlung:

Die Teilerschließungen der Grundstücke sollten im Zuge des Straßenausbaues erfolgen. Das geht aber nur, wenn uns von den Grundstückseigentümern dazu die Aufträge erteilt werden. Andernfalls müssen spätere Gehweg- und Straßenaufgrabungen in Kauf genommen werden.

Bitte beachten Sie für die Neupflanzung von Bäumen, dass Sie einen Mindestabstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen einhalten.

 

Stellungnahme

 

Die notwendige Kabelverlegung der 20kV - Leitung innerhalb des Weges Flur-Nr. 1242 erfolgt im Rahmen der Grundstückserschließungen bzw. des Straßenbaues

Die Richtlinien zu „Baumpflanzungen im Leitungsbereich“ finden Beachtung.

 


Beschluss:

 

Die Stellungnahme der SÜC Energie und H²O GmbH Coburg wird zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 08.12.2021:

Für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Truckenbach“ inkl. zugehöriger Begründung sind keine Änderungen bzw. Ergänzungen notwendig.