Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Anregungen und Einwände zur Aufstellung des Bebauungsplans vorgebracht, die Änderungen oder Ergänzungen im Bebauungsplan berücksichtigt.

 

Der Bebauungsplan „1. Änderung Truckenbach“ wird in der Planfassung vom 22.11.2021 mit der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.