Sitzung: 08.12.2021 BUA/099/2021
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Anregungen und Einwände
zur Aufstellung des Bebauungsplans vorgebracht, die Änderungen oder Ergänzungen
im Bebauungsplan berücksichtigt.
Der
Bebauungsplan „1. Änderung Truckenbach“ wird in der Planfassung vom 22.11.2021
mit der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der
Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.