Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20, Persönlich beteiligt: 0

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Ziener vom Ingenieurbüro König und Kühnel zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihm das Wort. Um die Gemeinderatsmitglieder wieder auf den aktuellen Sachstand zu bringen, verliest er im Folgenden abgedruckten, am 19.07.2021gefassten Beschluss:

 

„Es erfolgt ein Vollausbau des Neuseser Weges bis zum Eichenweg inklusive Ausweitung des Bürgersteigs auf 1,80 Meter und Schaffung von Übergängen beim Buchenweg. Ab Eichenweg Richtung Sportplatz erfolgt nur eine Deckensanierung. Die alten Straßenlaternen werden durch neue ausgetauscht, aber nicht versetzt.

 

Im Anschluss daran erteilt er Herrn Ziener das Wort. Dieser erläutert die überarbeitete Planung anhand der nachfolgend abgedruckten Präsentation:

 

 

 

 

 

 

Herr Ziener führt aus, dass aufgrund des nun geplanten Dachgefälles keine Schlitzrinnen benötigt werden. Hierdurch könne eine Kostenersparnis von ca. 20.000,00 € realisiert werden. Die Straßenseite, auf der sich das ASB-Gebäude befindet, kann nun unverändert bleiben. Der Abschnitt bis zur Einmündung Eichenweg wird wie gewünscht komplett neu ausgebaut. Es werden Bordsteine mit 2 cm Anschlagshöhe auf der gesamten Länge eingebaut. Der zweite Abschnitt nach der Einmündung Eichenweg wird einer Deckensanierung unterzogen. Vor dem Gehweg wird eine zweizeilige Pflasterinne erstellt. Weiterhin werden zur Entwässerung Gussasphaltrinnen gebaut, da diese sehr glatt sind und trotz niedrigem Gefälle einen raschen Wasserabfluss gewährleisten. Die Bauzeit soll ca. 8 – 10 Wochen dauern. Sollte die Ausschreibung über die Beschaffungsstelle der Stadt Coburg laufen, werden hierfür ca. 3 Monate benötigt. Bei Abwicklung der Ausschreibung im Ingenieurbüro kann hier noch Zeit eingespart werden. Baubeginn könnte Juni 2022 sein.

 

GR Max Kräußlich stellt fest, dass es noch kein Bodengutachten gibt. Er fragt nach, was die Grundlage für die Planung ist. Herr Ziener antwortet, dass die Planung auf den alten Bodengutachten der Firma MKB und den Erfahrungswerten aus der Verlegung der Wasserleitung in der Straße beruhen.

 

GR Zapf fragt nach, ob nach wie vor eine Umfahrung über den Feldweg vorgesehen ist. Herr Ziener bejaht diese Frage. Entsprechende Kosten für das Herrichten des Feldweges sind in der Kostenermittlung enthalten.

 

GR U. Kräußlich stellt die Notwendigkeit einer Umfahrung in Frage. Aus seiner Sicht wäre es durchaus möglich, die Maßnahme trotz Verkehr durchzuführen. Diese Praxis habe er beispielsweise schon in anderen Gemeinden wie Wattendorf und Thurnau gesehen. Man müsse entsprechende Absprachen mit den Anwohnern treffen. Aus seiner Sicht sollte die Deckensanierung innerhalb einer Woche erledigt sein. Herr Ziener ist hier anderer Auffassung. Die Arbeiten seien nicht innerhalb einer Woche machbar. Zudem ist die Straße mit 5 Metern Gesamtbreite einfach zu schmal um die Deckensanierung im Verkehr durchzuführen. Wenn dies allerdings gewünscht wird, könnte Herr Ziener die Leistung entsprechend ausschreiben. Sollte die Baufirma dann auch der Meinung sein, dass die Sanierung im Verkehr nicht möglich ist, müsse eben ein entsprechender Nachtrag genehmigt werden.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Leistung wie von Herrn Ziener geplant auszuschreiben und dann während der Bauausführung zu schauen, ob man sich die Umfahrung nach Absprache mit der Baufirma nicht doch sparen könnte.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf genehmigt die heute von Herrn Ziener vorgestellte Planung für den Ausbau bzw. die Sanierung des Neuseser Weges in Weidach.