Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Persönlich beteiligt: 0

Nach Feststellung der Jahresrechnung, die in der Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2022 beschlossen wurde, ist nun noch die Entlastung zu erteilen.


Beschluss:

 

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und der Feststellung der Jahresrechnung 2020 durch den Gemeinderat wird für die Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.