Sitzung: 25.05.2022 BUA/101/2022
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0
Gemeinde Weitramsdorf
Ummenstädter Straße 11
96479 Weitramsdorf
Dienstag, 26. April
2022
Antrag zur Änderung
des Flächennutzungsplanes
Antrag zur
Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet Einzelhandel
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stellen wir den Antrag auf
Einleitung der Verfahren zur
1. Änderung des Flächennutzungsplans,
2. Aufstellung eines Bebauungsplanes,
zur Entwicklung von Flächen für ein sonstiges
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel gem. § 11 BauNVO, für das
Grundstück mit der FlNr. 207, der Gemarkung Weitramsdorf, Coburger Straße 50 b,
96479 Weitramsdorf.
Die Kosten, welche aus diesen Verfahren
entstehen übernehmen wir gemäß beigefügter Vereinbarung. Durch diese Kostenübernahmevereinbarung
ist die Gemeinde abgesichert, dass sich die aus diesem Verfahren unmittelbar
ergebenden Kosten von uns getragen werden.
Wir beabsichtigen, wie der beigefügten
Planskizze zu entnehmen ist, die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer
Verkaufsfläche von bis zu 1.199 m², zzgl. einem Backshop mit einer
Verkaufsfläche von bis zu 100 m² sowie einem Getränkemarkt mit einer
Verkaufsfläche von bis zu 550 m². Vorgelagert zu dem Lebensmittelmarkt sollen
ca. 81 Stellplätze errichtet werden.
Zur Anbindung des Objektes soll direkt von
der Coburger Straße erfolgen. Hierzu hat das staatliche Bauamt bereits die
grundsätzliche Zustimmung erteilt.
Die aus den Verfahren gemäß 1. und 2.
dieses Antrages entstehenden Kosten für Gutachten, Fachplaner, Herstellung des
Straßenanschlusses, Gebühren, Verwaltungs-aufwand sowie weitere im Zuge des
Verfahrens entstehende Kosten übernehmen wir als Vorhabenträger ebenfalls.
Dies ist auch in der vorgenannten Kostenübernahmevereinbarung
geregelt.
Die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsvorhabens
ist gem. § 7 Abs. (2) BauNVO nur in Kerngebieten (MK) oder gem. § 11 Abs. (3)
BauNVO in Sondergebieten (SO) zulässig. Aufgrund der Gebietstypbeschreibungen
der BauNVO soll hier ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel
entstehen. Demzufolge ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Wir bitten den Gemeinderat/Bauausschuss daher
einen
Beschluss zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein sonstiges Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Einzelhandel
zu fassen.
Zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes ist
eine Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Teilbereich des
Flächennutzungsplanes, für den der Bebauungsplan aufgestellt werden soll,
erforderlich.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den
Bereich des Plangebietes als „Gewerbegebiet“ dar. Diese Darstellung bitten
aufzuheben und als „Sondergebiet Einzelhandel“ auszuweisen.
Wir bitten den Gemeinderat daher einen
Beschluss zur
Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet von einem „Gewerbegebiet“
in ein „Sondergebiet Einzelhandel“
zu fassen.
Unsere Planung sowie einen Lageplan,
welcher das Plangebiet umgrenzt sind diesem Schreiben beigefügt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur
Verfügung. In der Hoffnung auf eine positive Rückäußerung verblieben wir
mit freundlichen Grüßen
PREBAG Immobilien 21 GmbH & Co. KG
Ulrich Weindl
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschluss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel Weitramsdorf Ost“. Der Bebauungsplan umfass das Grundstück mit der Fl. Nr. 207 der Gemarkung Weitramsdorf und ist im Lageplan, welcher Bestandteil des Beschlusses ist, gestrichelt markiert.