Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0

Gemeinde Weitramsdorf

Ummenstädter Straße 11

 

96479 Weitramsdorf

 

 

 

 

 

 

 

Dienstag, 26. April 2022

 

 

Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet Einzelhandel

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stellen wir den Antrag auf Einleitung der Verfahren zur

 

1. Änderung des Flächennutzungsplans,

2. Aufstellung eines Bebauungsplanes,

 

zur Entwicklung von Flächen für ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel gem. § 11 BauNVO, für das Grundstück mit der FlNr. 207, der Gemarkung Weitramsdorf, Coburger Straße 50 b, 96479 Weitramsdorf.

 

Die Kosten, welche aus diesen Verfahren entstehen übernehmen wir gemäß beigefügter Vereinbarung. Durch diese Kostenübernahmevereinbarung ist die Gemeinde abgesichert, dass sich die aus diesem Verfahren unmittelbar ergebenden Kosten von uns getragen werden.

 

Wir beabsichtigen, wie der beigefügten Planskizze zu entnehmen ist, die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.199 m², zzgl. einem Backshop mit einer Verkaufsfläche von bis zu 100 m² sowie einem Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von bis zu 550 m². Vorgelagert zu dem Lebensmittelmarkt sollen ca. 81 Stellplätze errichtet werden.

 

Zur Anbindung des Objektes soll direkt von der Coburger Straße erfolgen. Hierzu hat das staatliche Bauamt bereits die grundsätzliche Zustimmung erteilt.

 

Die aus den Verfahren gemäß 1. und 2. dieses Antrages entstehenden Kosten für Gutachten, Fachplaner, Herstellung des Straßenanschlusses, Gebühren, Verwaltungs-aufwand sowie weitere im Zuge des Verfahrens entstehende Kosten übernehmen wir als Vorhabenträger ebenfalls.

 

Dies ist auch in der vorgenannten Kostenübernahmevereinbarung geregelt.

Die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsvorhabens ist gem. § 7 Abs. (2) BauNVO nur in Kerngebieten (MK) oder gem. § 11 Abs. (3) BauNVO in Sondergebieten (SO) zulässig. Aufgrund der Gebietstypbeschreibungen der BauNVO soll hier ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel entstehen. Demzufolge ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Wir bitten den Gemeinderat/Bauausschuss daher einen

 

Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel

 

zu fassen.

 

Zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Teilbereich des Flächennutzungsplanes, für den der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, erforderlich.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Plangebietes als „Gewerbegebiet“ dar. Diese Darstellung bitten aufzuheben und als „Sondergebiet Einzelhandel“ auszuweisen.

 

Wir bitten den Gemeinderat daher einen

 

Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet von einem „Gewerbegebiet“ in ein „Sondergebiet Einzelhandel“

 

zu fassen.

 

Unsere Planung sowie einen Lageplan, welcher das Plangebiet umgrenzt sind diesem Schreiben beigefügt.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. In der Hoffnung auf eine positive Rückäußerung verblieben wir

 

mit freundlichen Grüßen

PREBAG Immobilien 21 GmbH & Co. KG

 

 

 

Ulrich Weindl

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschluss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel Weitramsdorf Ost“. Der Bebauungsplan umfass das Grundstück mit der Fl. Nr. 207 der Gemarkung Weitramsdorf und ist im Lageplan, welcher Bestandteil des Beschlusses ist, gestrichelt markiert.