Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0

Der Bauherr beabsichtigte ursprünglich zwei Plakatanschlagtafeln auf dem Grundstück Coburger Straße 3 zu errichten. Der Bau- und Umweltausschuss hat auf Berufung der Plakatierungssatzung der Gemeinde Weitramsdorf das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

 

Der Bauantragsteller hat nach der Verweigerung des Gemeindlichen Einvernehmens einen Schriftsatz an das Landratsamt Coburg gesendet, aus dem hervorgeht, dass eine Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens in Bezug auf die Plakatierungssatzung der Gemeinde Weitramsdorf rechtlich bedenklich ist, da die Satzung ungenügend bestimmt ist.

 

Das Landratsamt Coburg hat nun die Verwaltung gebeten, das Vorhaben erneut im Bau- und Umweltausschuss zu behandeln um das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da bei Eintritt eines Rechtsstreites davon auszugehen ist, dass das Landratsamt Coburg die Baugenehmigung erteilen muss.

 

Der Bauherr hat nun den Bauantrag reduziert und möchte nun nur noch eine Plakatanschlagtafel, die unbeleuchtet und freistehend ist, errichten.


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung einer freistehenden, unbeleuchteten Werbetafel zu.