Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Fasanenleite 10 eine Garage und ein Gartenhaus zu errichten. Die Garage und das Gartenhaus sollen innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baumfallgrenze errichtet werden. Im Bebauungsplan „Birkäcker III“ ist der Bereich der Baumfallgrenze mit dem Zusatz „Fläche die von Bebauung freizuhalten ist“ gekennzeichnet.

 

Auf dem Nachbargrundstück wurde bereits ein Anbau innerhalb der Baumfallgrenze genehmigt.

Aus Sicht des Bau- und Umweltausschusses wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Anbaus des Nachbarn unrechtmäßig erteilt.

 

Der Gleichbehandlungsgrundsatz kann aus Sicht des Gremiums nicht angewendet werden, da eine Gleichbehandlung im Unrecht ausgeschlossen ist.

 

Da es derzeit auch immer wieder zu Unwetterereignissen kommt, kann eine Gefahr durch umstürzende Bäume auch nicht ausgeschlossen werden.


Beschluss:

 

Wegen der unklaren Rechtslage und der derzeit verstärkt auftretenden Unwetter und der daraus resultierenden Baumwurfgefahr wird das Vorhaben abgelehnt.